Sitzung: 27.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0728/24/13-032
Beschluss:
1.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufnahme zu
Vertragsverhandlungen mit dem wirtschaftlichsten Bieter.
2.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt folgende zwei
Personen
den
Ortsbürgermeister (derzeit) Walter Schmidt
Stellvertretend:
den Ersten
Beigeordneten (derzeit) Robert Simon
auf der
Grundlage des angehängten Pachtvertrages die Verhandlungen mit dem
wirtschaftlichsten Bieter zu führen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den
Pachtvertrag, sofern keine wesentlichen Punkte verändert werden, nach Prüfung
durch die Verwaltung und einer Rechtsanwaltskanzlei zu unterzeichnen.
Der
Ortsgemeinderat wird laufend über die Details und Ergebnisse der Verhandlungen
informiert.
Nach
Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung des Vertrages bedarf dieser noch
der Genehmigung des Ortsgemeinderates.
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung aus den Monaten März/April haben die
Ortsgemeinderäte im Rahmen der Solidargemeinschaft Duppacher Rücken die
Durchführung eines gemeinsamen IBV mit Landesforsten beschlossen. In gleichen
Sitzungen wurde der Kriterienkatalog, welcher der Angebotsanfrage zu Grunde
gelegt werden soll, beschlossen.
Mit Schreiben vom 17.10.2023 beteiligte die Verwaltung 73
Unternehmen an dem IBV. Bis zur Abgabefrist am 01.12.2023 gingen 10 Angebote
ein. Ein Angebot ist nach der Frist eingegangen.
Aus der anliegenden Angebotsübersicht ergeben sich die
vier besten Angebote, welche im Nachgang einer wirtschaftlichen Betrachtung und
einer Vergleichsberechnung verglichen wurden. Diese Berechnung erfolgte anhand
der Auswertung durchschnittlichen angegebenen Ertragsprognose runtergebrochen
auf eine Anlage auf 25 Jahre unter der Annahme einer Einspeisevergütung von
0,070 €/kWh. Der Ertrag wurde mit einer tagesaktuellen Verzinsung von 2,63 %
diskontiert um einen Vorwert pro WEA zu erzeugen, welcher dann die
Vergleichbarkeit der Angebote in finanzieller Hinsicht sichergestellt hat.
Das weitere Vorgehen im Rahmen des IBV sieht nun die
Verhandlung mit dem wirtschaftlichsten Bieter über den abzuschließenden
Pachtvertrag vor. Der Entwurf des Pachtvertrages liegt der Sitzungsvorlage bei.
Um die Verhandlungen zu ermöglichen, sollte der
Ortsgemeinderat die Vertretung in den Vertragsverhandlungen bestimmen und diese
ermächtigen den Vertrag zu verhandeln sowie nach Abschluss der Verhandlungen,
sofern nicht wesentliche Punkte geändert werden, zu unterzeichnen. Vor
Unterzeichnung soll der Vertrag durch eine Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden.
Die Verwaltung steht den Ortsgemeinden beratend zur Seite.
Sofern eine Verhandlung über den Pachtvertrag nicht
beschlossen wird, ist durch die Ortsgemeinde über den Austritt aus der
Rahmenvereinbarung der Solidargemeinschaft für erneuerbare Energien auf dem
Duppacher Rücken zu beraten und zu entscheiden.