Sitzung: 27.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0748/24/13-033
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Gisela
Schlachte Ludwigstraße
54a 87724 Ottobeuren |
16.02.2024 |
200,00 € |
Spielplatz Gönnersdorf |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.