Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Freiland-PV-Anlage mit 78 Photovoltaik-Einzelpaneelen und einer Gesamtleistung von ca. 31,20 KWp, auf dem Grundstück Flur 28, Flurstück 93/2, vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Danach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung und prüft die Privilegierung des Vorhabens. Für diese Prüfung ist eine Bedarfsberechnung für die Freiland-PV-Anlage erforderlich, die noch nicht vorliegt.

 

Ein Bild, das Entwurf, Zeichnung, Diagramm, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

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Der Beschluss wird vertagt, da die Bedarfsberechnung für das Vorhaben nicht vorliegt und die Stellungnahme der Bauleitplanung der Kreisverwaltung erst noch eingeholt werden muss.