Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.


- Sitzungsunterbrechung –

Der Erste Beigeordnete Thomas Brokonier unterbricht die Sitzung von 19:20 Uhr bis 19:30 Uhr, da den Ratsmitgliedern die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 04 „Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024“ nicht mit der Einladung ausgehändigt wurde. Er begibt sich in dieser Zeit zu seinem Wohnhaus, um die Vorlage entsprechend oft auszudrucken.

 

 

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 20.02.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung bzw. zum Haushaltsplan für das Jahr 2024 auf die heutige Sitzung vertagt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, den Haushaltsplan dergestalt aufzustellen, dass

 

-        der Ansatz zur Erneuerung der Straßendecke in der „Unteren Layenstraße“ in Höhe von 32.400 € zu streichen und

 

-        der Ansatz der Zweitwohnungssteuer auf einen Ertrag von 18.000 € anzuheben ist.

 

Des Weiteren sollen die hieraus entstehenden Änderungen in der Ertrags- und Aufwandslage im Ergebnishaushalt sowie Finanzhaushalt die Grundlage für eine Neuberechnung des Haushaltsausgleichs sein. Das Ansinnen des Ortsgemeinderates hierbei war, eine niedrigere Anhebung der Hebesätze zu bewirken.

 

Mit dem nunmehr vorliegenden Haushaltsplan wurde zunächst dieser Beschluss umgesetzt.

 

Weiterhin ist in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister ein Ansatz in Höhe von 3.000 € zur Überprüfung der gemeindeeigenen Brücken in den Haushaltsplan aufgenommen, dessen Notwendigkeit einen Tag nach der o. g. Sitzung bekannt geworden ist.

 

Entsprechend den Ausführungen aus dem Vorbericht entfalten die vorgenannten Begebenheiten folgende Wirkung:

 

1.       Die Realsteuerhebesätze werden jeweils um 150 Prozentpunkte angehoben. Im ersten Entwurf des Haushaltsplans lag dieser Wert jeweils bei 220 Prozentpunkten.

2.       Der Haushaltsausgleich wird im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt erreicht. Im Finanzhaushalt können die Tilgungen der Investitionskredite geleistet sowie der Mindest-Rückführungsbetrag erwirtschaftet werden.

3.       Das Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich auf 33.980 €, wobei für einen Teilbetrag von 8.060 € ein Investitionskredit aufgenommen werden muss.

4.       Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde können aus den vorgenannten Gründen voraussichtlich zum 31.12.2024 auf einen Wert von 136.718,59 € reduziert werden.