Sitzung: 19.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0751/24/24-027
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten
Fassung.
- Sitzungsunterbrechung –
Der
Erste Beigeordnete Thomas Brokonier unterbricht die Sitzung von 19:20 Uhr bis
19:30 Uhr, da den Ratsmitgliedern die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 04
„Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung
für das Jahr 2024“ nicht mit der Einladung ausgehändigt wurde. Er begibt
sich in dieser Zeit zu seinem Wohnhaus, um die Vorlage entsprechend oft
auszudrucken.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am
20.02.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung bzw. zum
Haushaltsplan für das Jahr 2024 auf die heutige Sitzung vertagt. Die Verwaltung
erhielt den Auftrag, den Haushaltsplan dergestalt aufzustellen, dass
-
der Ansatz zur Erneuerung der Straßendecke in
der „Unteren Layenstraße“ in Höhe von 32.400 € zu streichen und
-
der Ansatz der Zweitwohnungssteuer auf einen
Ertrag von 18.000 € anzuheben ist.
Des Weiteren sollen die hieraus entstehenden Änderungen in
der Ertrags- und Aufwandslage im Ergebnishaushalt sowie Finanzhaushalt die Grundlage
für eine Neuberechnung des Haushaltsausgleichs sein. Das Ansinnen des
Ortsgemeinderates hierbei war, eine niedrigere Anhebung der Hebesätze zu
bewirken.
Mit dem nunmehr vorliegenden Haushaltsplan wurde zunächst
dieser Beschluss umgesetzt.
Weiterhin ist in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister ein
Ansatz in Höhe von 3.000 € zur Überprüfung der gemeindeeigenen Brücken in den
Haushaltsplan aufgenommen, dessen Notwendigkeit einen Tag nach der o. g.
Sitzung bekannt geworden ist.
Entsprechend den Ausführungen aus dem Vorbericht
entfalten die vorgenannten Begebenheiten folgende Wirkung:
1.
Die Realsteuerhebesätze werden jeweils um 150
Prozentpunkte angehoben. Im ersten Entwurf des Haushaltsplans lag dieser Wert
jeweils bei 220 Prozentpunkten.
2.
Der Haushaltsausgleich wird im Ergebnis-
sowie Finanzhaushalt erreicht. Im Finanzhaushalt können die Tilgungen der
Investitionskredite geleistet sowie der Mindest-Rückführungsbetrag
erwirtschaftet werden.
3.
Das Saldo der Investitionstätigkeit beläuft
sich auf 33.980 €, wobei für einen Teilbetrag von 8.060 € ein
Investitionskredit aufgenommen werden muss.
4.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Verbandsgemeinde können aus den vorgenannten Gründen voraussichtlich zum
31.12.2024 auf einen Wert von 136.718,59 € reduziert werden.