Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt dem Vertragsentwurf zu und beauftragt die Stadtbürgermeisterin den Vertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbindlichkeiten durch das Land geschaffen.

 

Am 28.06.2023 hat der Stadtrat nach ausführlicher Beratung die Teilnahme am PEK-RP beschlossen.

 

Seinerzeit stellte sich das vorläufige Entschuldungsvolumen auf 71.955 Mio. € dar und es wurde erläutert, dass das endgültige Entschuldungsvolumen 83.521 € betragen könnte.

 

Inzwischen wurde der Entwurf des Vertrages zur Teilnahme am PEK-RP zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Hillesheim übersandt. Der Vertragsentwurf, der als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt ist, sieht ein endgültiges Entschuldungsvolumen von 94.519,00 € vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Abbau der Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der VG-Einheitskasse in Höhe von 94.519,00 € und damit dauerhafte Zinsentlastung in dieser Höhe.