Sitzung: 20.03.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-0750/24/15-099
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem
Vertragsentwurf zu und beauftragt die Stadtbürgermeisterin den Vertrag mit dem
Land Rheinland-Pfalz abzuschließen.
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem
Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in
Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom
07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von
Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbindlichkeiten durch das Land
geschaffen.
Am 28.06.2023 hat der Stadtrat nach ausführlicher
Beratung die Teilnahme am PEK-RP beschlossen.
Seinerzeit stellte sich das vorläufige
Entschuldungsvolumen auf 71.955 Mio. € dar und es wurde erläutert, dass das
endgültige Entschuldungsvolumen 83.521 € betragen könnte.
Inzwischen wurde der Entwurf des Vertrages zur Teilnahme
am PEK-RP zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Hillesheim übersandt.
Der Vertragsentwurf, der als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt ist, sieht
ein endgültiges Entschuldungsvolumen von 94.519,00 € vor.
Finanzielle
Auswirkungen:
Abbau der Liquiditätskreditverbindlichkeiten
gegenüber der VG-Einheitskasse in Höhe von 94.519,00 € und damit dauerhafte
Zinsentlastung in dieser Höhe.