Beschluss 1
- Abwägungsbeschluss:
Der Stadtrat Hillesheim nimmt die
Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage zur Kenntnis. Sie werden
im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und
beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt
sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros in Gänze an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 11
Enthaltung: 1
Beschluss 2
– Beschluss zur regulären Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Aufgrund des vorangegangenen
Abwägungsbeschlusses beschließt der Stadtrat die reguläre Offenlage nach § 3
(2) BauGB. Das Planungsbüro wird aufgefordert, die Unterlagen entsprechend der
gefassten Abwägungsbeschlüsse zu erstellen und die erforderlichen Änderungen
einzuarbeiten. Die Offenlage kann erst durchgeführt werden, wenn die Vorlage
eines Lärmgutachtens im weiteren Aufstellungsverfahren durch den Investor
vorgenommen wurde. Die Ergebnisse sind bei der weiteren Planung zu
berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten, das
Beteiligungsverfahren nach Vorlage des Lärmgutachtens und Übersendung der
überarbeiteten Planunterlagen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 11
Nein: 1
Sachverhalt:
Hinsichtlich verschiedener Änderungen von
Grundstücksnutzungen „An der Kuhhol“ sowie der Realisierung des Vorhabens „Alte
Molkerei“, als möglicher Standort für Gewerbenutzungen, hat die Stadt
Hillesheim seinerzeit die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes in Auftrag gegeben. In öffentlicher Sitzung am 23.03.2022, hat
der Stadtrat den Beschluss über die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (EHK) für den Bereich „An der Kuhhol“ – „Alte Molkerei“
gefasst. In öffentlicher Sitzung am 29.06.2022 hat der Rat die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen. Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 12.08.2022 bis
einschl. 23.09.2022 statt. In gleicher Sitzung wurde das EHK final beschlossen.
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat der Fortschreibung des EHK zugestimmt
und das EHK als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB in öffentlicher Sitzung am 23.02.2023 beschlossen. Die geplante
Einzelhandelsentwicklung erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes und
die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Als Zielsetzung
soll im Bebauungsplan der Gebietscharakter „Sondergebiet Einzelhandel“ und
„Urbanes Gebiet“ dargestellt werden. Es war der gutachterliche Nachweis zu
erbringen, dass durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die
zentralen Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung
in der Stadt Hillesheim und in anderen Gemeinden ausgelöst werden. Der Nachweis
wurde anhand einer Auswirkungsanalyse bereits erbracht. Städtebauliche oder
raumordnerische relevante Beeinträchtigungen wurden hier nicht aufgezeigt. Um
sicher zu stellen, dass die Vorhaben verträglich und im Rahmen der
städtebaulichen sowie raumordnerischen Zielvorgaben angemessen realisiert
werden können, war eine vereinfachte raumordnerische Prüfung notwendig und bei
der Kreisverwaltung beantragt. Diese wurde im Zeitraum vom 10.08.2023 bis
20.09.2023 durchgeführt. Da zwischenzeitlich die Entwurfsplanung für das
weitere Bebauungsplanverfahren vorlag, wurde die frühzeitige Offenlage in der
Zeit vom 29.01.2024 bis 16.02.2024 durchgeführt. Die nunmehr vorliegende
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde seitens des Planungsbüros
gegenübergestellt und steht heute zur Diskussion bzw. Abwägung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für
die Stadt entstehen keine Kosten.