Sitzung: 20.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0736/24/11-029
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wurde in der
heutigen Sitzung sehr ausführlich durch Herrn Lang vom Planungsbüro B.K.S. und
Herrn Baubkus vom Büro BNL.baubkus über die Ergebnisse der beauftragten
Gutachten und deren Auswirkung auf den Fortgang des Bauleitverfahrens
unterrichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
angepassten Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu
beteiligen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Feusdorf hatte sich seit Ende des
Jahres 2020 mehrfach mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes beschäftigt.
Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 01.03.2023 durch Herrn Dipl.-Ing.
Thomas Lang vom Planungsbüro B.K.S., Trier, sehr eingehend vorgestellt und
erläutert.
Aufgrund der fachlichen Empfehlung des Büros B.K.S. hatte
der Rat die Eingaben abgewogen und die zur Weiterführung des Verfahrens
erforderlichen Fachgutachten beauftragt:
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Verkehrsgutachten – Büro VERTEC, Koblenz
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Kampfmittelvorerkundung – Luftbilddatenbank
Dr. Carls, Estenfeld
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Geomagnetische Oberflächendetektion zur
Kampfmittelüberprüfung – Fa. Röhll, Düren
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Hohlraumortung, Büro Dr. Donié, Karlsbad
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Ergänzende Kernbohrung, Fa. ICP, Rodenbach
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Brutvogelkartierung, Büro FAUNICO, Trier
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Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz,
Büro BNL. Baubkus, Arnshöfen
Im Hinblick darauf, dass die Planung den obigen,
umfangreichen Prüfungen zu unterziehen war, hatte der Rat das bisher gewählte
beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB in ein zweistufiges Regelverfahren
nach § 30 BauGB umgewandelt.
Da die durch das Baugebiet überplanten Flächen (Flur 2,
Nr. 13 und 14) im Jahre 2020 als geschütztes Grünland kartiert wurden, hatte
die Ortsgemeinde Feusdorf eine Ausnahme nach dem Naturschutzgesetz beantragt.
Diese Ausnahmegenehmigung wurde am 17.11.2022 durch die Kreisverwaltung
Vulkaneifel erteilt. Zur Realisierung
des geplanten Baugebietes hatte die Ortsgemeinde unter fachlicher Begleitung
von Herrn Gerd Ostermann (Büro BNL, Birgel) einen Kompensationsvorschlag
ausgearbeitet; dieser fand die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die entsprechenden Arbeiten wurden im Juni 2023 – unter
fachlicher Betreuung von Herrn Ostermann – durch Herrn Remco van Middelkoop und
der Fa. Grünlandpflege Klein, Arenrath - durchgeführt.
In der heutigen Sitzung stellt Herr Mark Baubkus
eingehend die umwelt- und artenschutzrelevanten Aspekte der Planung dar. Anschließend erläutert Herr Lang die
Ergebnisse der einzelnen Gutachten und die Berücksichtigung dieser in den
Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes.
Seitens der Verbandsgemeinde Gerolstein wird kurzfristig
die landesplanerische Stellungnahme zur Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes „Baugebiete“ bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel
beantragt. Sobald dies erfolgt ist, wird die Ortsgemeinde Feusdorf parallel das
Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Aachen II“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einleiten.