Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Erweiterungsantrag abzulehnen und bittet den Verbandsgemeinderat, die 2-Kilometer-Grenze auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.


Sachverhalt:

 

Fachbereichsleiter Schwarz erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Mit Antrag vom 06.10.2023 hat der Projektierer beantragt den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „FF-PVA Deckert – OT Lissingen“ um eine Fläche zu erweitern.

 

Er hat den Antrag mit der beigefügten Präsentation sowie folgender Begründung gestellt:

 

Beide Flächen stellen für uns insgesamt einen Gesamtpark dar, weil sie nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind. Hierdurch ergäben sich mehrere Vorteile:

 

  • Nur ein Bauleitplanverfahren statt zwei separater Verfahren und somit erheblich weniger Verwaltungs- und Kostenaufwandaufwand.
  • Nur eine gleichzeitige Errichtung und weniger und kürzere Bauphase als bei nacheinander folgenden Bauphasen
  • Effizientere Flächennutzung und weitere technische Optimierungsmöglichkeiten für höheren Ertrag
  • höhere Zuwendungen für die Gemeinde durch höheren Ertrag (gemäß EEG-Regelung bzgl. 0,2Ct. / kWh)
  • Zeitgewinn und raschere Zielerreichung beim Ausbau der Erneuerbaren in Ihrer Gemeinde und Verbandsgemeinde
  • Effizientere Ausnutzung der benötigten Infrastruktur (v.a. Kabeltrasse und Netzanschluss).

 

Vorhandene Waldflächen machen die Erweiterungsfläche von vielen Seiten aus bereits wenig einsehbar. Vorhandene Baumreihen können ggf. durch Anpflanzungen verdichtet und restliche Bereiche mit Sichtschutzhecken neu eingegrünt werden.

 

Bzgl. der Flächeneignung sprechen aus unserer Prüfung keine Planungshindernisse gegen die Erweiterung.

 

Die Flächen sind geeignet für eine EEG-Vergütung, welche wir fest einplanen. Der 2 km Abstand zu anderen geplanten Solarparks dürfte für diese Erweiterung nicht relevant sein – so unser Verständnis der Information auf Ihrer homepage zu den VG-Kriterien unter Punkt 3 „Weitere Steuerungskriterien“, letzter Satz (https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/2021/erneuerbare-energien-pv-anlagen/).

 

Die Verwaltung hat dem Projektier mit Verweis auf die beigefügte Beschlussfassung, welche den Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde klarer definiert, darauf hingewiesen, dass das Vorhaben innerhalb des 2km-Radius von weiteren Anlagen liegt und es sich hier auch nicht um einen Park handelt.

 

Der Ortsbeirat Lissingen hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und folgendes an die Stadt mitgeteilt:

Ortsbeirat Lissingen befürwortet den Bau einer weiteren Freiflächen-PV-Analage auf dem Flurstück. Das Grundstück ist aus den Wohngebieten Hinterhausen und Lissingen nicht einsehbar und weitestgehend durch Sträucher und Bäume abgeschirmt. Daher eignet sich dieses Grundstück aus unserer Sicht in besonderer Weise. Wir würden mit der Errichtung dieser Anlage einen weiteren nachhaltigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur Energiebereitstellung durch erneuerbare Energien leisten.

Wir empfehlen daher:

1.       einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, wohl wissend, dass diese Anlage im 2km-Radius benachbarter Anlagen errichtet werden würde.

2.       ggf. die Prioritäten im Kriterienkatalog anzupassen und der VG Gerolstein zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der nachfolgenden Kartendarstellung ist die Lage des Grundstückes sowie die 2km-Radien dargestellt:

 

Ein Bild, das Kinderkunst, Zeichnung, Farbigkeit, Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

(Rosa = FF-PVA Deckert; Türkis = FF-PVA Meerfelder Hof; Lila = FF-PVA Eifelkaserne)

 

Entsprechend dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde kann eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nur erfolgen, wenn das 2km-Kriterium aufgehoben wird oder alle drei anderen Planungen eingestellt werden.

 

Die Stadt kann hier zwar einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, allerdings ist eine Realisierung einer FF-PVA nach derzeitigem Stand nur möglich, wenn auch der Flächennutzungsplan entsprechend fortgeschrieben wird. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde ist aufgrund der Kriterien derzeit nicht vorgesehen. Alle weiteren Kriterien des Kataloges lassen grundsätzlich eine Realisierung auf großen Teilen der Fläche zu.

 

Ratsmitglied Lodde ist der Meinung, dass man das Kriterium der 2-Kilometer-Grenze erweichen könnte. Stadtbürgermeister Schneider erklärt daraufhin, dass die Kriterien vom Verbandsgemeinderat festgelegt wurden und demnach auch gelten.

 

Ratsmitglied Wülferath merkt an, dass alle Antragsteller gleichbehandelt werden sollten.

 

Ratsmitglied Steen bittet darum, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Verbandsgemeinderat die 2-Kilometer-Grenze auf Sinnhaftigkeit überprüfen soll. Der Rat ist damit einverstanden.

 

Dr. Werner, Ortsvorsteher des Stadtteils Lissingen erhält das Wort und bemerkt, dass ihm klar ist, dass der Kriterienkatalog festgesetzt ist. Jedoch sei die Grenze in diesem Fall nicht nachvollziehbar, da weder die Einwohner die PV-Anlage sehen würden, noch die Anlagen sich gegenseitig. Somit sollte in diesem Einzelfall die Sinnhaftigkeit des Kriteriums geprüft werden.