Sitzung: 20.03.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 2-0633/24/12-180
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den
Erweiterungsantrag abzulehnen und bittet den Verbandsgemeinderat, die
2-Kilometer-Grenze auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
Sachverhalt:
Fachbereichsleiter Schwarz
erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Mit Antrag vom 06.10.2023 hat der
Projektierer beantragt den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „FF-PVA Deckert
– OT Lissingen“ um eine Fläche zu erweitern.
Er hat den Antrag mit der
beigefügten Präsentation sowie folgender Begründung gestellt:
Beide Flächen stellen für uns
insgesamt einen Gesamtpark dar, weil sie nur wenige hundert Meter voneinander
entfernt sind. Hierdurch ergäben sich mehrere Vorteile:
- Nur ein Bauleitplanverfahren statt zwei
separater Verfahren und somit erheblich weniger Verwaltungs- und
Kostenaufwandaufwand.
- Nur eine gleichzeitige Errichtung und
weniger und kürzere Bauphase als bei nacheinander folgenden Bauphasen
- Effizientere Flächennutzung und weitere
technische Optimierungsmöglichkeiten für höheren Ertrag
- höhere Zuwendungen für die Gemeinde durch
höheren Ertrag (gemäß EEG-Regelung bzgl. 0,2Ct. / kWh)
- Zeitgewinn und raschere Zielerreichung
beim Ausbau der Erneuerbaren in Ihrer Gemeinde und Verbandsgemeinde
- Effizientere Ausnutzung der benötigten
Infrastruktur (v.a. Kabeltrasse und Netzanschluss).
Vorhandene Waldflächen machen die
Erweiterungsfläche von vielen Seiten aus bereits wenig einsehbar. Vorhandene
Baumreihen können ggf. durch Anpflanzungen verdichtet und restliche Bereiche
mit Sichtschutzhecken neu eingegrünt werden.
Bzgl. der Flächeneignung sprechen
aus unserer Prüfung keine Planungshindernisse gegen die Erweiterung.
Die Flächen sind geeignet für eine
EEG-Vergütung, welche wir fest einplanen. Der 2 km Abstand zu anderen geplanten
Solarparks dürfte für diese Erweiterung nicht relevant sein – so unser
Verständnis der Information auf Ihrer homepage zu den VG-Kriterien unter Punkt
3 „Weitere Steuerungskriterien“, letzter Satz (https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/2021/erneuerbare-energien-pv-anlagen/).
Die Verwaltung hat dem Projektier
mit Verweis auf die beigefügte Beschlussfassung, welche den Kriterienkatalog
der Verbandsgemeinde klarer definiert, darauf hingewiesen, dass das Vorhaben
innerhalb des 2km-Radius von weiteren Anlagen liegt und es sich hier auch nicht
um einen Park handelt.
Der Ortsbeirat Lissingen hat sich
ebenfalls mit der Thematik befasst und folgendes an die Stadt mitgeteilt:
Ortsbeirat Lissingen befürwortet
den Bau einer weiteren Freiflächen-PV-Analage auf dem Flurstück. Das Grundstück
ist aus den Wohngebieten Hinterhausen und Lissingen nicht einsehbar und
weitestgehend durch Sträucher und Bäume abgeschirmt. Daher eignet sich dieses
Grundstück aus unserer Sicht in besonderer Weise. Wir würden mit der Errichtung
dieser Anlage einen weiteren nachhaltigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz
und zur Energiebereitstellung durch erneuerbare Energien leisten.
Wir empfehlen daher:
1. einen
Aufstellungsbeschluss zu fassen, wohl wissend, dass diese Anlage im 2km-Radius
benachbarter Anlagen errichtet werden würde.
2. ggf.
die Prioritäten im Kriterienkatalog anzupassen und der VG Gerolstein zur
Beschlussfassung vorzulegen.
In der nachfolgenden
Kartendarstellung ist die Lage des Grundstückes sowie die 2km-Radien dargestellt:
(Rosa =
FF-PVA Deckert; Türkis = FF-PVA Meerfelder Hof; Lila = FF-PVA Eifelkaserne)
Entsprechend dem Kriterienkatalog
der Verbandsgemeinde kann eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nur
erfolgen, wenn das 2km-Kriterium aufgehoben wird oder alle drei anderen
Planungen eingestellt werden.
Die Stadt kann hier zwar einen
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, allerdings ist eine
Realisierung einer FF-PVA nach derzeitigem Stand nur möglich, wenn auch der
Flächennutzungsplan entsprechend fortgeschrieben wird. Eine Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde ist aufgrund der Kriterien
derzeit nicht vorgesehen. Alle weiteren Kriterien des Kataloges lassen
grundsätzlich eine Realisierung auf großen Teilen der Fläche zu.
Ratsmitglied Lodde ist der
Meinung, dass man das Kriterium der 2-Kilometer-Grenze erweichen könnte.
Stadtbürgermeister Schneider erklärt daraufhin, dass die Kriterien vom
Verbandsgemeinderat festgelegt wurden und demnach auch gelten.
Ratsmitglied Wülferath merkt an,
dass alle Antragsteller gleichbehandelt werden sollten.
Ratsmitglied Steen bittet darum,
den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Verbandsgemeinderat
die 2-Kilometer-Grenze auf Sinnhaftigkeit überprüfen soll. Der Rat ist damit
einverstanden.
Dr. Werner, Ortsvorsteher des
Stadtteils Lissingen erhält das Wort und bemerkt, dass ihm klar ist, dass der
Kriterienkatalog festgesetzt ist. Jedoch sei die Grenze in diesem Fall nicht
nachvollziehbar, da weder die Einwohner die PV-Anlage sehen würden, noch die
Anlagen sich gegenseitig. Somit sollte in diesem Einzelfall die Sinnhaftigkeit
des Kriteriums geprüft werden.