Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Aufforderung zur Auf- und Feststellung der fehlenden Jahresrechnungen zeitnah nachzukommen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.02.2024 wurde dem Forstverband Obere Kyll von der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahre 2017 – 2021 in der Endfassung zugesandt.

 

Die Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel fand in der Zeit von Juli – Dezember 2022 statt.

 

Im Prüfbericht wird beanstandet, dass zum Zeitpunkt der überörtlichen Prüfung die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2019 ff. noch nicht auf- und festgestellt waren. Der Jahresabschluss ist gemäß § 108 Absatz 4 GemO innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Der Zweckverband und die Verbandsgemeindeverwaltung werden aufgefordert, zeitnah die fehlenden Jahresrechnungen auf- und festzustellen.

 

Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 und 2020 wurden zwischenzeitlich aufgestellt und in der Verbandsversammlung vom 31.01.2023 festgestellt.

 

Der gesamte Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.