Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Umbau eines leerstehenden landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes in ein Wohnhaus mit 2 Wohnungen für das Grundstück, Flur 37, Flurstück 131/2, Gartenstraße, vor.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung / Mischgebiet. Planungsrechtlich liegt das Vorhaben im sogen. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung des Grundstückes ist durch die Gartenstraße vorhanden und gesichert. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag.

 

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