Sitzung: 27.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-0720/24/06-048
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36
BauGB.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum
Umbau eines leerstehenden landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes in ein Wohnhaus
mit 2 Wohnungen für das Grundstück, Flur 37, Flurstück 131/2, Gartenstraße,
vor.
Das Vorhaben liegt im
Geltungsbereich der Klarstellungssatzung / Mischgebiet. Planungsrechtlich liegt
das Vorhaben im sogen. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Danach ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung des
Grundstückes ist durch die Gartenstraße vorhanden und gesichert. Die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag.