Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung:

Im § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite auf 3.300 € festgesetzt. Gleichsam erhöht sich der Überschuss im Finanzhaushalt um den vorgenannten Betrag auf 31.340 €.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan im Zeitraum 24.02.2024 bis 08.03.2024 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 1.352.970 € sowie Aufwendungen von 1.339.080 € einen Jahresüberschuss von 13.890 € aus. Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

 

Der Finanzhaushalt schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 61.880 € ab. Hieraus können die ordentliche Tilgung von 36.120 € sowie der Mindest-Rückführungsbetrag von 22.080 € geleistet werden. Somit ist auch im Finanzhaushalt der Haushaltsausgleich erreicht.

 

Die Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist einen positiven Saldo von 2.280 € aus.

 

Demzufolge gestaltet sich die Finanzierung des Finanzhaushalts wie folgt:

 

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 23)                                           61.880 €

abzüglich ordentlicher Tilgungen (F36)                                                                      36.120 €

zuzüglich Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33)           2.280 €

zuzüglich Aufnahme von Investitionskrediten (F35)                                                3.300 €

Überschuss Finanzhaushalt                                                                                             31.340 €

 

Der Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 beträgt 662.379,25 €. Der Überschuss aus dem Finanzhaushalt wird voraussichtlich zur Reduzierung dieser Verbindlichkeiten um 31.340 € auf 631.039,25 € führen.