Sitzung: 14.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-0715/24/07-029
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten
Fassung mit folgender Änderung:
Im
§ 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite auf
3.300 € festgesetzt. Gleichsam erhöht sich der Überschuss im Finanzhaushalt um
den vorgenannten Betrag auf 31.340 €.
Sachverhalt:
Nach
Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der
Haushaltsplan im Zeitraum 24.02.2024 bis 08.03.2024 zur Einsichtnahme
ausgelegen.
Es
wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der
Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 1.352.970 € sowie
Aufwendungen von 1.339.080 € einen Jahresüberschuss von 13.890 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird erreicht.
Der
Finanzhaushalt schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 61.880 € ab. Hieraus können die ordentliche Tilgung von 36.120
€ sowie der Mindest-Rückführungsbetrag von 22.080 € geleistet werden. Somit ist
auch im Finanzhaushalt der Haushaltsausgleich erreicht.
Die
Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist
einen positiven Saldo von 2.280 € aus.
Demzufolge gestaltet sich die Finanzierung des
Finanzhaushalts wie folgt:
Saldo der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 23) 61.880
€
abzüglich
ordentlicher Tilgungen (F36) 36.120
€
zuzüglich
Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33) 2.280 €
zuzüglich
Aufnahme von Investitionskrediten (F35) 3.300
€
Überschuss
Finanzhaushalt 31.340
€
Der Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der
Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 beträgt 662.379,25 €. Der Überschuss aus dem
Finanzhaushalt wird voraussichtlich zur Reduzierung dieser Verbindlichkeiten um
31.340 € auf 631.039,25 € führen.