Beschluss 1 – Abwägungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat Birresborn nimmt
die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne
des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im
Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros bzw. der Verwaltung in Gänze an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 12
Beschluss 2 – Satzungsbeschluss:
Unter Bezugnahme auf den
vorangegangenen Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Boden II“ gem. § 10 BauGB i. V. m. §
24 GemO, als Satzung.
Die Verwaltung wird gebeten den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch die Ortsbürgermeisterin
zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 13
Sachverhalt:
Das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich
des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn
befindet, wurde im Jahr 2018 veräußert. Der neue Eigentümer hat die Grube
reaktiviert und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt,
Reifenlager und Sozialtrakt zu errichten. Da für die vorgesehene Maßnahme noch
keine planungsrechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes vorliegt und
weiter keine Festsetzung im Flächennutzungsplan (FNP) vorhanden ist, hat der
Betreiber seinerzeit bei der Ortsgemeinde Birresborn den Antrag gestellt,
hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In öffentlicher
Sitzung am 09.05.2019 hat sich der Ortsgemeinderat grundsätzlich mit dem
Vorhaben einverstanden erklärt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zugestimmt bzw. beschlossen. Die nach § 8 BauGB erforderliche
Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt
werden.
In öffentlicher Sitzung am 21.04.2021 hat der Ortsgemeinderat
die erste Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, hat in der
Zeit vom 19.07.2021 bis 19.08.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der
Verbandsgemeindeverwaltung in Gerolstein frühzeitig ausgelegen. Die frühzeitige
Offenlage wurde ortsüblich am 08.07.2021 bekanntgemacht. Gleichzeitig wurden
die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit Schreiben vom 09.07.2021 am Verfahren beteiligt und um
Stellungnahme gebeten. Die vorhabenbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes
hat zeitgleich öffentlich ausgelegen.
In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.03.2022,
wurden die Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Offenlage durch den Rat zur Kenntnis genommen. Sie wurden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise
wurden Bedenken begründet zurückgewiesen. In gleicher Sitzung hat der Rat die
reguläre Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde
beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung anzustoßen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren
zu beteiligen. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 02.05.2023 bis
07.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung
Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Bekanntgabe hierüber wurde am 21.04.2023
ortsüblich bekanntgemacht. Mit Schreiben vom 28.04.2023 wurden die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und
erneut um Stellungnahme gebeten. Auch hier hat die vorhabenbezogene Änderung
des FNP zeitgleich öffentlich ausgelegen und die Trägerbeteiligung
stattgefunden.
Die nunmehr vorliegende Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen wurde seitens des Planungsbüros gegenübergestellt und steht
heute zur abschließenden Diskussion und Abwägung. Der Durchführungsvertrag
zwischen Vorhabenträger und Ortsgemeinde wurde dem Rat bereits vorgestellt und
ist durch beide Vertragsparteien zwischenzeitlich unterzeichnet. In heutiger
Sitzung ist ein Abwägungsbeschluss zu fassen sowie den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss der Verbandsgemeinde hat über die eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die parallele
vorhabenbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes am 27.09.2023 beraten und
beschlossen. Der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.10.2023.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Ortsgemeinde entstehen keine
Kosten.