Sitzung: 20.03.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0698/24/15-093
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt
der Stadtrat, die vorgeschlagenen Treibgutfänge im Bach vom Kammerwald und Bach
vom Wolfsbeuel umzusetzen.
Die Stadtbürgermeisterin wird
ermächtigt, den beiliegenden Vertrag mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Gerolstein zu unterzeichnen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird
beauftragt, die Planung bei einem Fachbüro in Auftrag zu geben. Mit der
Entwurfsplanung wird die Verbandsgemeindeverwaltung einen Förderantrag stellen,
im Anschluss können die Maßnahmenbündel ausgeschrieben und umgesetzt werden.
Sachverhalt:
Das
Büro BGH Plan hat im Juli 2022 das Hochwasser – u. Starkregenvorsorgekonzept
(HSTK) für den Stadtteil Niederbettingen fertiggestellt.
Hier
wurde u.a. je ein Treibgutfang im Bach vom Kammerwald sowie im Bach vom
Wolfsbeuel vorgeschlagen. Diese Bauwerke sollen die Ortslage bzw. die Bebauung
vor Abtrieb gefährdetem Material wie Totholz schützen.
Die
VG Gerolstein beabsichtigt nun in einem gemeinsamen Projekt die Umsetzung
dieser und weiterer Treibgutfänge, welche durch ein Fachbüro ausgeschrieben und
umgesetzt werden sollen. Dies soll in Form eines Maßnahmenbündels für mehrere
Gemeinden durchgeführt werden. Im HSTK werden die Kosten für den einzelnen
Treibgutfang auf rund 5.000 € beziffert. Berücksichtigt man die statistische
Preissteigerung muss gem. BKI Index mit Baukosten von 5.500 € gerechnet werden.
Hierbei wurde aber nur die reine Konstruktion berücksichtigt. Unter
Einbeziehung von möglichen Kosten für Grunderwerb, Überfahrtsrecht, Zuwegungen,
Planung und Ähnlichem, könnten sich diese Kosten weiter erhöhen.
Gemäß
der aktuellen Förderrichtlinien des Landes RLP kann mit einer Förderung in Höhe
von 60% gerechnet werden.
Da
Treibgutfänge ausschließlich der im Unterstrom befindlichen Ortslagen dienen,
ist der verbleibende Eigenanteil von der jeweiligen Ortsgemeinde zu
finanzieren.
In
den betreffenden Haushalten der Gemeinden sind für 2024 keine Mittel
vorgesehen, daher würde die Verbandsgemeinde Gerolstein diese Kosten für ein
bis zwei Jahre vorfinanzieren, damit die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden
können. Voraussetzung wäre jedoch ein Gemeinderatsbeschluss, in dem die
Übernahme, der nicht durch Förderung gedeckten Mittel bestätigt wird.
Im
Anschluss dieser Stadtratssitzung würde die Verbandgemeindeverwaltung ein Büro mit
der Planung betrauen, einen Förderantrag stellen und die Maßnahmen nach der
Bewilligung ausschreiben und umsetzen.
Als
Anlage hierzu haben wir einen entsprechenden Vertrag vorbereitet, in dem
festgelegt wird, dass die Förderung der Stadt zugutekommt und die Stadt
bestätigt, dass sie die nicht gedeckten Kosten sowie die dauerhafte
Unterhaltung und Reinigung des Treibgutfanges übernimmt. (Hinweis: Für Anlagen
am Gewässer ist die Verbandsgemeinde nicht zuständig.)
Für
Abstimmungsgespräche mit Anliegern oder Betroffenen würden wir dringend die
Hilfe der Stadt benötigen. Ohne gesicherten Zugang zum Bauwerk wird das Land
RLP einer Förderung nicht zustimmen.
Herr Böffgen berichtet, dass die Kommunalaufsicht im
Haushaltsgenehmigungsschreiben der Verbandsgemeinde Gerolstein angemerkt hat,
dass die Entwurfsplanung erneut in den Gemeinden besprochen werden muss, wenn
die Kosten, die genaue Planung und die Förderungen feststehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß Vertrag wird die Maßnahme bis
zur vollständigen Abrechnung von der Verbandsgemeindeverwaltung vorfinanziert.
Der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil ist anschließend von der Stadt
zu übernehmen.