Sitzung: 28.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0705/24/29-052
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat, die vorgeschlagenen Treibgutfänge im Henkersbach und
Berlinger Bach umzusetzen.
Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, den nicht durch die Förderung des
Landes RLP finanzierten Eigenanteil in Höhe von 40% der tatsächlichen Kosten in
den Haushaltsjahren 2025 oder 2026 zu finanzieren, die errichteten
Treibgutfänge dauerhaft zu unterhalten und zu reinigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planung für die beiden Treibgutfänge im Henkersbach und Berlinger Bach bei
einem Fachbüro in Auftrag zu geben und mit der Entwurfsplanung einen
Förderantrag zu stellen.
Der Ortsgemeinderat erwartet eine
Vorstellung der Entwurfsplanung im Rat.
Sachverhalt:
Das Planungsbüro Hömme hat das Hochwasser – u.
Starkregenvorsorgekonzept (HSTK) für die Ortsgemeinde Pelm fertigstellt.
Hier wurde u.a. je ein Treibgutfang im Henkersbach und Berlinger
Bach vorgeschlagen. Diese Bauwerke sollen die Ortslage bzw. die Bebauung vor
Abtrieb gefährdetem Material wie Totholz schützen.
Die VG Gerolstein beabsichtigt in einem gemeinsamen Projekt die
Umsetzung dieser und weiterer Treibgutfänge, welche durch ein Fachbüro
ausgeschrieben u. umgesetzt werden sollen. Dies soll in Form eines
Maßnahmenbündels für mehrere Gemeinden durchgeführt werden.
Die reinen Konstruktionskosten der Treibgutfänge im Bach werden
auf ca. 15.000 € / Stück beziffert. Hinzu kommen die jeweils individuellen
Kosten für Grunderwerb, Überfahrtsrecht, Zuwegung etc. Diese können für die
beiden angedachten Treibgutfänge im Henkersbach und Berlinger Bach erst im
Verlauf der weiteren Planungen anhand der konkreten Standorte berechnet werden.
Gemäß der aktuellen Förderrichtlinien des Landes RLP kann mit
einer Förderung in Höhe von 60% gerechnet werden. Da Treibgutfänge
ausschließlich der im Unterstrom befindlichen Ortslagen dienen, ist der
verbleibende Eigenanteil von 40% von der Ortsgemeinde zu finanzieren.
Im Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Pelm sind für diese Maßnahmen keine
Mittel vorgesehen. Die Ortsgemeinde müsste sich zur dauerhaften Unterhaltung
und Reinigung der Treibgutfänge verpflichten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen müssen
noch geklärt werden.