Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die vorgeschlagenen Treibgutfänge im Henkersbach und Berlinger Bach umzusetzen.

 

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, den nicht durch die Förderung des Landes RLP finanzierten Eigenanteil in Höhe von 40% der tatsächlichen Kosten in den Haushaltsjahren 2025 oder 2026 zu finanzieren, die errichteten Treibgutfänge dauerhaft zu unterhalten und zu reinigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die beiden Treibgutfänge im Henkersbach und Berlinger Bach bei einem Fachbüro in Auftrag zu geben und mit der Entwurfsplanung einen Förderantrag zu stellen.

 

Der Ortsgemeinderat erwartet eine Vorstellung der Entwurfsplanung im Rat.


Sachverhalt:

 

Das Planungsbüro Hömme hat das Hochwasser – u. Starkregenvorsorgekonzept (HSTK) für die Ortsgemeinde Pelm fertigstellt.

 

Hier wurde u.a. je ein Treibgutfang im Henkersbach und Berlinger Bach vorgeschlagen. Diese Bauwerke sollen die Ortslage bzw. die Bebauung vor Abtrieb gefährdetem Material wie Totholz schützen.

 

  Ein Bild, das Text, Diagramm, Screenshot, Schrift enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die VG Gerolstein beabsichtigt in einem gemeinsamen Projekt die Umsetzung dieser und weiterer Treibgutfänge, welche durch ein Fachbüro ausgeschrieben u. umgesetzt werden sollen. Dies soll in Form eines Maßnahmenbündels für mehrere Gemeinden durchgeführt werden.

 

Die reinen Konstruktionskosten der Treibgutfänge im Bach werden auf ca. 15.000 € / Stück beziffert. Hinzu kommen die jeweils individuellen Kosten für Grunderwerb, Überfahrtsrecht, Zuwegung etc. Diese können für die beiden angedachten Treibgutfänge im Henkersbach und Berlinger Bach erst im Verlauf der weiteren Planungen anhand der konkreten Standorte berechnet werden.

 

Gemäß der aktuellen Förderrichtlinien des Landes RLP kann mit einer Förderung in Höhe von 60% gerechnet werden. Da Treibgutfänge ausschließlich der im Unterstrom befindlichen Ortslagen dienen, ist der verbleibende Eigenanteil von 40% von der Ortsgemeinde zu finanzieren.

 

Im Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Pelm sind für diese Maßnahmen keine Mittel vorgesehen. Die Ortsgemeinde müsste sich zur dauerhaften Unterhaltung und Reinigung der Treibgutfänge verpflichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen müssen noch geklärt werden.