Sitzung: 28.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 1-0730/24/29-051
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Pelm beschließt
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten
Fassung.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des
Ortsgemeinderates am 31.01.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung
bzw. zum Haushaltsplan für das Jahr 2024 auf die heutige Sitzung vertagt. Die
Verwaltung erhielt den Auftrag, den Haushaltsplan dergestalt aufzustellen, dass
keine Steuererhöhungen eingeplant werden und die vorhandene Liquiditätsrücklage
vollständig abzuschmelzen ist.
Mit dem nunmehr vorliegenden
Haushaltsplan wurde dieser Beschluss umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass sowohl
im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag von 558.100 € besteht als auch der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen negativen Cashflow von
527.820 € ausweist. Hieraus können die ordentlichen Tilgungen der
Investitionskredite von 7.040 € nicht mehr geleistet werden.
Beide Haushalte werden insoweit
unausgeglichen aufgestellt.
Im Vergleich zum ersten Entwurf
des Haushaltsplans wurden folgende konsumtive Maßnahmen verändert:
1. In
der Kostenstelle Bauleitplanung (5111000000) wurde die Aufhebung der 3 Bebauungspläne
für insgesamt 15.000 € gestrichen.
2. Der
Ansatz für die Renaturierung des Henkersbach in der Kostenstelle
Gewässerunterhaltung (5521000000) wurde von 25.000 € auf 2.500 € reduziert, da
für diese Planungskosten ein Landeszuschuss an die Verbandsgemeinde in Höhe von
22.500 € gezahlt wird und weiterhin an die Ortsgemeinde übertragen werden kann.
Der Eigenanteil der Ortsgemeinde an dieser Maßnahme wird entsprechend
reduziert.
Aufgrund der stark reduzierten
Liquiditätsrücklage können die eingeplanten Investitionen nicht mehr
vollständig gegenfinanziert werden. Die Aufnahme eines Investitionskredits in
Höhe von 15.580 € ist hieraus nunmehr erforderlich, der durch die
Kommunalaufsicht zu genehmigen ist.
Die Finanzierung des
Finanzhaushalts erfolgt daher wie folgt:
negativer Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 23) -
527.820 €
abzüglich
ordentlicher Tilgungen (F36) 7.040 €
abzüglich negativer
Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33) 26.110
€
zuzüglich
Aufnahme von Investitionskrediten (F35) 15.580 €
Finanzierung
Finanzhaushalt -
545.390 €
Zum
31.12.2023 hatte die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde
von 545.387,06 €. Zum Ausgleich des Finanzhaushalts ist die Reduzierung der
Forderungen um 545.390 € auf - 2,94 € erforderlich. Mithin ist die
Liquiditätsreserve vollständig aufgebraucht.
Ratsmitglied Magdalena Winter
bittet um Aufnahme in die Sitzungsniederschrift, dass sich in das Schreiben zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Pelm, das der Einladung
zur Sitzung beigefügt war, ein Fehler eingeschlichen hat. Der Tag der
Bekanntmachung des Haushaltes 2024 im Mitteilungsblatt ist Freitag, der
16.02.2024 und nicht wie angegeben Freitag, der 15.02.2024. Zudem wäre die
vorgeschriebene 14-tägige Frist ab Bekanntmachung, innerhalb der Einwohner
Vorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
unterbreiten können, zum heutigen Tag noch nicht abgelaufen. Der Erste
Beigeordnete weist darauf hin, dass die Vorgehensweise im Vorfeld mit der
Kommunalaufsicht abgeklärt wurde und ordnungsgemäß ist.