Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis. Sobald die Straße mit den dazugehörigen Flurstücken an die Ortsgemeinde übertragen und die Ortsgemeinde im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist, wird die Verkehrsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.


Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage im Neubaugebiet „Im Brühl“ ist fertiggestellt. Es fehlt letztendlich noch die Widmung der Verkehrsanlage für den öffentlichen Verkehr.

 

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Straße an die Ortsgemeinde übereignet und die Ortsgemeinde als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

 

Die Parzellierung ist zwar erfolgt, jedoch ist die Ortsgemeinde noch nicht als Eigentümerin der Straßenflurstücke im Grundbuch eingetragen. Die Widmung der Verkehrsanlage für den öffentlichen Verkehr kann daher noch nicht erfolgen.