Sitzung: 20.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0548/23/05-022
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die Hinweise
der Verwaltung zur Kenntnis. Sobald die Straße mit den dazugehörigen
Flurstücken an die Ortsgemeinde übertragen und die Ortsgemeinde im Grundbuch
als Eigentümerin eingetragen ist, wird die Verkehrsanlage für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Sachverhalt:
Die Erschließungsanlage im Neubaugebiet „Im Brühl“ ist
fertiggestellt. Es fehlt letztendlich noch die Widmung der Verkehrsanlage für
den öffentlichen Verkehr.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Straße an die
Ortsgemeinde übereignet und die Ortsgemeinde als Eigentümer im Grundbuch
eingetragen ist.
Die Parzellierung ist zwar erfolgt, jedoch ist die
Ortsgemeinde noch nicht als Eigentümerin der Straßenflurstücke im Grundbuch
eingetragen. Die Widmung der Verkehrsanlage für den öffentlichen Verkehr kann
daher noch nicht erfolgen.