Sachverhalt:
Die Ortsbeiratsmitglieder Hans
Peter Ballmann und Martin Balzert haben mit Schreiben vom 26. Januar 2024 ihre
Rücktritte aus dem Ortsbeirat erklärt. Hierdurch sind die vakanten Positionen
im Ortsbeirat Michelbach neu zu besetzen.
Gemäß dem Wahlergebnis vom 29. Mai
2019 sind Frau Tanja Antony und Frau Alexandra Jansen die nächsten
Nachrückerinnen für den Ortsbeirat. Beide wurden schriftlich über ihre Wahl in
den Ortsbeirat benachrichtigt. Frau Jansen hat ihre Annahme der Wahl mit Schreiben
vom 1. Februar 2024 und Frau Antony mit Schreiben vom 4. Februar 2024 erklärt.
Gemäß § 30 Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder vor
ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
„Nach § 30 Abs. 1 der
Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier
nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung
auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der
Gemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter
gegenüber der Gemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um
eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus:
§ 20 GemO, Schweigepflicht,
§ 21 GemO, Treuepflicht,
§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie
§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.
Unter Hinweis auf die
entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung werden Frau Tanja Antony und
Frau Alexandra Jansen von Stadtbürgermeister Uwe Schneider verpflichtet.