Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Ortsbeiratsmitglieder Hans Peter Ballmann und Martin Balzert haben mit Schreiben vom 26. Januar 2024 ihre Rücktritte aus dem Ortsbeirat erklärt. Hierdurch sind die vakanten Positionen im Ortsbeirat Michelbach neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 29. Mai 2019 sind Frau Tanja Antony und Frau Alexandra Jansen die nächsten Nachrückerinnen für den Ortsbeirat. Beide wurden schriftlich über ihre Wahl in den Ortsbeirat benachrichtigt. Frau Jansen hat ihre Annahme der Wahl mit Schreiben vom 1. Februar 2024 und Frau Antony mit Schreiben vom 4. Februar 2024 erklärt.

 

Gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Gemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung werden Frau Tanja Antony und Frau Alexandra Jansen von Stadtbürgermeister Uwe Schneider verpflichtet.