Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten
Fassung.
Sachverhalt:
Nach
Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der
Haushaltsplan für das Jahr 2024 im Zeitraum 10.02.2024 bis zum 23.02.2024 zur
Einsichtnahme ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner
eingebracht.
Der
Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 336.030 € sowie
Aufwendungen von 273.980 € einen Jahresüberschuss von 62.050 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird erreicht.
Der
Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 308.440 € und ordentlichen
Auszahlungen von 228.770 € mit einem positiven Saldo von 79.670 € ab. Die
Ortsgemeinde ist schuldenfrei und muss daher keine Tilgungen zu
Investitionskrediten leisten. Weiterhin ist die Berücksichtigung eines
Mindest-Rückführungsbetrags nicht notwendig. Der Haushaltsausgleich wird im
Finanzhaushalt erreicht.
Bei
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 480 € und die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von 31.870 € beträgt der hieraus resultierende negative
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31.390 €. Unter
Berücksichtigung des positiven Saldos aus den ordentlichen Ein- und
Auszahlungen verbleibt ein Finanzmittelüberschuss von 48.280 €.
Zum
31.12.2023 hat die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von
42.666,92 € haben. Der vorgenannte Finanzmittelüberschuss aus dem Haushaltsplan
2024 erhöht diese Forderungen um 48.280 € auf einen Stand zum 31.12.2024 von
voraussichtlich 90.946,92 €.