Sitzung: 15.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1-0691/24/19-040
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
DIVERSE
Spender (Betrag
wurde im Rahmen der Adventsfensteraktion 2023 gespendet) |
05.01.2024 |
345,00
€ |
Spende
für Spielplatz am
See |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die
genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die
Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher
Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche
Behandlung seines Namens gebeten hat.