Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2025 mit einem Steuersatz von 10 Prozent.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Kerpen erhebt seit dem 01.01.2006 die Zweitwohnungssteuer. Seit Inkrafttreten der derzeit gültigen Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer hat sich die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer weiterentwickelt. Zur weiteren Gewährleistung der rechtssicheren Steuererhebung ist daher die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung erforderlich.

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung ist angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.

 

Zudem wird in § 5 Absatz 4 der Neufassung die Möglichkeit geschaffen, für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Zweitwohnungssteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Hierdurch wird die Erhebung effizienter gestaltet, da der jährliche Aufwand für das Versenden des Steuerbescheides entfällt. Diese Regelung gilt bereits für die Erhebung der Grundsteuern.

 

Der Steuersatz liegt aktuell bei 10%, im Rahmen der Neufassung besteht die Möglichkeit den Steuersatz ab dem 01.01.2025 anzupassen.