Sitzung: 15.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-0672/24/19-039
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung
der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2025 mit
einem Steuersatz von 10 Prozent.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Kerpen erhebt seit dem
01.01.2006 die Zweitwohnungssteuer. Seit Inkrafttreten der derzeit gültigen
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer hat sich die Rechtsprechung
zur Zweitwohnungssteuer weiterentwickelt. Zur weiteren Gewährleistung der
rechtssicheren Steuererhebung ist daher die Neufassung der
Zweitwohnungssteuersatzung erforderlich.
Der
vorgelegte Entwurf der Satzung ist angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des
Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.
Zudem
wird in § 5 Absatz 4 der Neufassung die Möglichkeit geschaffen, für diejenigen
Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr die gleiche Zweitwohnungssteuer wie
im Vorjahr zu entrichten haben, die Zweitwohnungssteuer durch öffentliche
Bekanntmachung festzusetzen. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der
öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an
diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Hierdurch wird
die Erhebung effizienter gestaltet, da der jährliche Aufwand für das Versenden
des Steuerbescheides entfällt. Diese Regelung gilt bereits für die Erhebung der
Grundsteuern.
Der
Steuersatz liegt aktuell bei 10%, im Rahmen der Neufassung besteht die
Möglichkeit den Steuersatz ab dem 01.01.2025 anzupassen.