Sitzung: 15.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0659/24/19-038
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerpen entscheidet sich
für die Variante 1. und beauftragt die Durchführung der Neueinrichtung durch
Landesforsten Rheinland-Pfalz, Servicestelle „Forsteinrichtung“.
Sachverhalt:
Die laufende Periode der
mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtung) im Gemeindewald Kerpen war
am 30.09.2023 beendet. Demnach ist im Gemeindewald Kerpen eine Neueinrichtung
erforderlich.
Es gibt folgende 3 Varianten, die Neueinrichtung
auszuführen:
1. Forsteinrichtung
wird durch die Servicestelle „Forsteinrichtung“ von Landesforsten durchgeführt.
2. Erstellung
durch einen externen Gutachter (z.B. Büro FoNat in Pluwig).
3. Antrag,
das bisherige Forsteinrichtungswerk für 5 Jahre fortzuschreiben.
Bei der Variante 1. (Servicestelle
Forsteinrichtung) entstehen dem Waldbesitzer keine Kosten. Bei der Variante 2. (externer Gutachter) wird die
Dienstleistung des Gutachterbüros, mit Ausnahme
der Umsatzsteuer, zu 100 % gefördert.
Die Durchführung der Neueinrichtung durch Landesforsten muss
entsprechend nach einem Beschluss des Gemeinderates beauftragt werden.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortschreibung der abgelaufenen
Forsteinrichtung (Variante 3) zu stellen. Dies ist für einen Zeitraum von bis
zu fünf Jahren möglich. Die aktuelle Forsteinrichtung wird dann für diesen
Zeitraum fortgeschrieben. Für den Gemeindewald Kerpen ist die Fortschreibung
aufgrund des durchgeführten Waldtauschs jedoch keine Option.