Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerpen entscheidet sich für die Variante 1. und beauftragt die Durchführung der Neueinrichtung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz, Servicestelle „Forsteinrichtung“.


Sachverhalt:

 

Die laufende Periode der mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtung) im Gemeindewald Kerpen war am 30.09.2023 beendet. Demnach ist im Gemeindewald Kerpen eine Neueinrichtung erforderlich.

 

Es gibt folgende 3 Varianten, die Neueinrichtung auszuführen:

 

1.   Forsteinrichtung wird durch die Servicestelle „Forsteinrichtung“ von Landesforsten durchgeführt.

2.   Erstellung durch einen externen Gutachter (z.B. Büro FoNat in Pluwig).

3.   Antrag, das bisherige Forsteinrichtungswerk für 5 Jahre fortzuschreiben.

 

Bei der Variante 1. (Servicestelle Forsteinrichtung) entstehen dem Waldbesitzer keine Kosten. Bei der Variante 2. (externer Gutachter) wird die Dienstleistung des Gutachterbüros, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, zu 100 % gefördert.

 

Die Durchführung der Neueinrichtung durch Landesforsten muss entsprechend nach einem Beschluss des Gemeinderates beauftragt werden.

 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortschreibung der abgelaufenen Forsteinrichtung (Variante 3) zu stellen. Dies ist für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren möglich. Die aktuelle Forsteinrichtung wird dann für diesen Zeitraum fortgeschrieben. Für den Gemeindewald Kerpen ist die Fortschreibung aufgrund des durchgeführten Waldtauschs jedoch keine Option.