Sitzung: 05.03.2024 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0713/24/53-009
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt der Neufassung der
Vereinbarung über den wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter in der Fassung des
vorgelegten Entwurfs zu und beauftragt die Verwaltung den Abschluss der
Vereinbarung mit allen Beteiligten vorzunehmen.
Die Verbandsversammlung beschließt zudem, dass zukünftig
(ab HHJ 2025) die VG-Verwaltung bis zum 31.03. des Jahres allen
Verbandsmitgliedern den tatsächlichen Verrechnungssatz des Vorjahres sowie den
kalkulierten Verrechnungssatz des aktuellen Haushaltsjahres per E-Mail
mitteilt.
Weiterhin hat die nachjährliche Abrechnung der
Personalaufwendungen (Feststellen eines Überschusses oder eines Fehlbetrages)
des Vorjahres seitens der VG-Verwaltung bis zum 31.03.des Jahres zu erfolgen
und alle Verbandsmitglieder sind über diese Abrechnung bis zum 31.03. des
Jahres per E-Mail zu informieren.
Sachverhalt:
Seit dem
01.04.2008 haben sich alle Gemeinden, die dem Forstamtsbezirk Gerolstein
zugeordnet sind, durch eine Vereinbarung auf den wechselweisen Einsatz der von
ihnen beschäftigten Waldarbeiter verständigt. Auch Landesforsten hat sich an dieser
Beschäftigungsform beteiligt.
In der Regel
werden die Waldarbeiter Forstrevieren zugeordnet und der wechselweise Einsatz
bildet hiervon die Ausnahme. Dennoch ist eine solche Vereinbarung, mit der ein
flexibler und solidarischer Einsatz der Waldarbeiter erreicht werden soll,
zielführend und sinnvoll um insbesondere in Sondersituationen (z. B. bei
Extremwetterereignissen, die ein zeitnahes Handeln erfordern) angemessen
reagieren zu können. Koordiniert wird der gesamte Waldarbeitereinsatz vom
Forstamt Gerolstein (technischer Produktionsleiter mit den Revierbeamten) und
dies erfolgt seit 2008 auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung.
Nunmehr
besteht Anlass, diese Vereinbarung neu zu fassen.
Zum einen hat
sich die Arbeitgeberseite seit dem Jahr 2008 deutlich verändert. Zum damaligen
Zeitpunkt waren noch einige Gemeinden (z. B. Birresborn, Mürlenbach, Neroth,
Pelm, Gerolstein, Kalenborn-Scheuern) Arbeitgeber der Waldarbeiter.
Aktuell sind
dies noch weiterhin Landesforsten, die Stadt Gerolstein, der Forstverband Obere
Kyll sowie die Ortsgemeinde Neroth. Der Forstzweckverband Gerolsteiner Land
soll im Laufe des Frühjahres ebenfalls mit der Anstellung von Waldarbeitern in
diese Rolle kommen und dann wird die Ortsgemeinde Neroth als Arbeitgeber
ausscheiden, da der bisher von ihr beschäftigte Waldarbeiter zum
Forstzweckverband Gerolsteiner Land wechseln soll. Die Stadt Gerolstein hat
entschieden, sich nicht mehr am wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter zu
beteiligen.
Zum anderen
ist eine Neufassung angezeigt, um den maßgeblichen Verrechnungssatz, der als
Berechnungsgröße für die jeweilige Abrechnung des erfolgten
Waldarbeitereinsatzes festzulegen ist, in einem effizienteren Verfahren
festzulegen bzw. zu vereinbaren, als dies bisher der Fall ist.
Bisher wird
dieser Verrechnungssatz geändert, in dem eine Anlage zur genannten Vereinbarung
angepasst wird. Anlass für die Anpassung des Verrechnungssatzes sind
gesetzliche oder tarifliche Änderungen. Diese Anlage ist jedes Mal, wenn ein Anpassungsbedarf
vorhanden ist, von allen Vertragsparteien zu unterzeichnen. Zudem ist im Rahmen
dieser Anpassung/Unterzeichnung die Zustimmung zur Vertragsänderung mit allen
Vertragsparteien ausdrücklich abzustimmen.
Damit dieses
Verfahren zukünftig effizienter gestaltet wird und die vorgenannten
Verfahrensschritte und Arbeiten entfallen, schlagen wir als VG-Verwaltung vor,
den Vertrag (Vereinbarung) über den wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter in
seiner Neufassung so zu gestalten, dass nicht bei jeder Änderung eine
Vertragsanpassung notwendig wird, sondern das festgelegt wird, dass die von
Landesforsten bekanntgegebenen Verrechnungssätze zur Anwendung kommen.
Das Verfahren
zur Bekanntgabe ist folgendermaßen vorgesehen:
Das Forstamt
Gerolstein teilt für Landesforsten die festgelegten Verrechnungssätze an die
Verbandsgemeinde Gerolstein mit. Die Verbandsgemeinde Gerolstein teilt die
bekanntgegebenen Verrechnungssätze den Ortsbürgermeistern/innen per Mail mit.
Innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Mail ist jede Vertragspartei berechtigt, den neuen
Verrechnungssätzen zu widersprechen und den wechselweisen Einsatz auszusetzen. Die
Aussetzung der Teilnahme am wechselweisen Einsatz kann jederzeit gegenüber der
Verbandsgemeinde Gerolstein und dem Forstamt Gerolstein widerrufen werden.
Die Neufassung der Vereinbarung
ist der Sitzungsvorlage an Anlage beigefügt.
Zudem
informierte die Verwaltung darüber das:
Ø der Verrechnungssatz 2023 nach den
tatsächlichen Aufwendungen 45,65 € je Stunde beträgt.
Ø sich die Kalkulation des Verrechnungssatzes
2024– unter Berücksichtigung der erfolgten Höhergruppierungen – auf 47,67 € je
Stunde stelle.
Ø der seit 1.8.2023 geltende
Verrechnungssatz von Landesforsten bei den Entgeltgruppen EG 2 – EG 5 48,40 €
je Stunde, bei den Entgeltgruppen EG 6 und EG 7 48,80 € je Stunde, bei
Entgeltgruppe EG 8 52,21 € je Stunde betrage.