Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stimmt der Neufassung der Vereinbarung über den wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu und beauftragt die Verwaltung den Abschluss der Vereinbarung mit allen Beteiligten vorzunehmen.

 

Die Verbandsversammlung beschließt zudem, dass zukünftig (ab HHJ 2025) die VG-Verwaltung bis zum 31.03. des Jahres allen Verbandsmitgliedern den tatsächlichen Verrechnungssatz des Vorjahres sowie den kalkulierten Verrechnungssatz des aktuellen Haushaltsjahres per E-Mail mitteilt.

 

Weiterhin hat die nachjährliche Abrechnung der Personalaufwendungen (Feststellen eines Überschusses oder eines Fehlbetrages) des Vorjahres seitens der VG-Verwaltung bis zum 31.03.des Jahres zu erfolgen und alle Verbandsmitglieder sind über diese Abrechnung bis zum 31.03. des Jahres per E-Mail zu informieren.

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 01.04.2008 haben sich alle Gemeinden, die dem Forstamtsbezirk Gerolstein zugeordnet sind, durch eine Vereinbarung auf den wechselweisen Einsatz der von ihnen beschäftigten Waldarbeiter verständigt. Auch Landesforsten hat sich an dieser Beschäftigungsform beteiligt.

 

In der Regel werden die Waldarbeiter Forstrevieren zugeordnet und der wechselweise Einsatz bildet hiervon die Ausnahme. Dennoch ist eine solche Vereinbarung, mit der ein flexibler und solidarischer Einsatz der Waldarbeiter erreicht werden soll, zielführend und sinnvoll um insbesondere in Sondersituationen (z. B. bei Extremwetterereignissen, die ein zeitnahes Handeln erfordern) angemessen reagieren zu können. Koordiniert wird der gesamte Waldarbeitereinsatz vom Forstamt Gerolstein (technischer Produktionsleiter mit den Revierbeamten) und dies erfolgt seit 2008 auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung.

 

Nunmehr besteht Anlass, diese Vereinbarung neu zu fassen.

Zum einen hat sich die Arbeitgeberseite seit dem Jahr 2008 deutlich verändert. Zum damaligen Zeitpunkt waren noch einige Gemeinden (z. B. Birresborn, Mürlenbach, Neroth, Pelm, Gerolstein, Kalenborn-Scheuern) Arbeitgeber der Waldarbeiter.

 

Aktuell sind dies noch weiterhin Landesforsten, die Stadt Gerolstein, der Forstverband Obere Kyll sowie die Ortsgemeinde Neroth. Der Forstzweckverband Gerolsteiner Land soll im Laufe des Frühjahres ebenfalls mit der Anstellung von Waldarbeitern in diese Rolle kommen und dann wird die Ortsgemeinde Neroth als Arbeitgeber ausscheiden, da der bisher von ihr beschäftigte Waldarbeiter zum Forstzweckverband Gerolsteiner Land wechseln soll. Die Stadt Gerolstein hat entschieden, sich nicht mehr am wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter zu beteiligen.

 

Zum anderen ist eine Neufassung angezeigt, um den maßgeblichen Verrechnungssatz, der als Berechnungsgröße für die jeweilige Abrechnung des erfolgten Waldarbeitereinsatzes festzulegen ist, in einem effizienteren Verfahren festzulegen bzw. zu vereinbaren, als dies bisher der Fall ist.

 

Bisher wird dieser Verrechnungssatz geändert, in dem eine Anlage zur genannten Vereinbarung angepasst wird. Anlass für die Anpassung des Verrechnungssatzes sind gesetzliche oder tarifliche Änderungen. Diese Anlage ist jedes Mal, wenn ein Anpassungsbedarf vorhanden ist, von allen Vertragsparteien zu unterzeichnen. Zudem ist im Rahmen dieser Anpassung/Unterzeichnung die Zustimmung zur Vertragsänderung mit allen Vertragsparteien ausdrücklich abzustimmen.

 

Damit dieses Verfahren zukünftig effizienter gestaltet wird und die vorgenannten Verfahrensschritte und Arbeiten entfallen, schlagen wir als VG-Verwaltung vor, den Vertrag (Vereinbarung) über den wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter in seiner Neufassung so zu gestalten, dass nicht bei jeder Änderung eine Vertragsanpassung notwendig wird, sondern das festgelegt wird, dass die von Landesforsten bekanntgegebenen Verrechnungssätze zur Anwendung kommen.

 

Das Verfahren zur Bekanntgabe ist folgendermaßen vorgesehen:

Das Forstamt Gerolstein teilt für Landesforsten die festgelegten Verrechnungssätze an die Verbandsgemeinde Gerolstein mit. Die Verbandsgemeinde Gerolstein teilt die bekanntgegebenen Verrechnungssätze den Ortsbürgermeistern/innen per Mail mit.

 

Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mail ist jede Vertragspartei berechtigt, den neuen Verrechnungssätzen zu widersprechen und den wechselweisen Einsatz auszusetzen. Die Aussetzung der Teilnahme am wechselweisen Einsatz kann jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Gerolstein und dem Forstamt Gerolstein widerrufen werden.

 

Die Neufassung der Vereinbarung ist der Sitzungsvorlage an Anlage beigefügt.

Zudem informierte die Verwaltung darüber das:

 

Ø  der Verrechnungssatz 2023 nach den tatsächlichen Aufwendungen 45,65 € je Stunde beträgt.

 

Ø  sich die Kalkulation des Verrechnungssatzes 2024– unter Berücksichtigung der erfolgten Höhergruppierungen – auf 47,67 € je Stunde stelle.

 

Ø  der seit 1.8.2023 geltende Verrechnungssatz von Landesforsten bei den Entgeltgruppen EG 2 – EG 5 48,40 € je Stunde, bei den Entgeltgruppen EG 6 und EG 7 48,80 € je Stunde, bei Entgeltgruppe EG 8 52,21 € je Stunde betrage.