Sitzung: 22.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 3
Vorlage: 1-0694/24/38-024
Beschluss
Feststellung
des Jahresergebnisses 2022
Der Rat
stellt den Jahresabschluss 2022 fest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja 7,
Enthaltungen 3
Beschluss zu c)
Erteilung der
Entlastung für das Haushaltsjahr 2022
Der Rat erteilt
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja 7, Enthaltungen 3
Sachverhalt:
a) Bericht zur Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses
2022
Gemäß § 113 Abs.
3 der GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie
über das Ergebnis ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht
ist den Ratsmitgliedern zugegangen. Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung trägt
das Ergebnis der Prüfung vom 16.01.2024 vor.
Der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Walsdorf für die Jahresrechnung
2022 wird von Herrn Fiedler, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, vorgetragen.
Hierzu hat Ratsmitglied Werner Wirtz
eine Anmerkung. Er bittet um eine transparentere Rechnungs-prüfung, angelehnt
an das vorherige Prüfungsverfahren (Jahresrechnung/Sachbuch/Anordungen und
Rechnungen in Papierform). Somit wäre eine genauere Prüfung möglich. Der
Vorsitzende des Rechnungs-prüfungsausschusses weist darauf hin, dass die
Unterlagen digital nach dem neuen Buchungssystem der Verwaltung zur Verfügung
gestellt werden und die Prüfung stichprobenartig erfolgt. Herr Fiedler wird die
Verwaltung (Herrn Hochmann vom Fachbereich 1 Organisation und Finanzen) darum
bitten, ob es möglich ist, in Form von Buchungsjournalen o.ä. eine bessere
Darstellung bzw. Prüfung der Unterlagen zu gewährleisten.
b)
Feststellung des Jahresergebnisses 2022
Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch
den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 16.01.2024 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
c)
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 114
GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Ortsgemeinde Walsdorf hat den Jahresabschluss 2022 am 16.01.2024 nach den
Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die Ergebnis- und
Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung
(GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des
Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben.