Sitzung: 10.04.2024 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 3-0084/24/15-091
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die
Umsetzung der geplanten Parkregelung in der Augustinerstraße zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 22.11.2023
wurde die Bitte geäußert, dass seitens der Verwaltung in der nächsten Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses dazu Stellung bezogen wird, warum die angedachte
neue Parkregelung in der Augustinerstraße noch nicht umgesetzt wurde.
Bereits Ende 2022 sollte das absolute Haltverbot mit dem
Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ aufgestellt und
Parkbuchten markiert werden. Vor dem Hintergrund der prekären hausärztlichen Versorgungslage
sollten die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde die bestmögliche Lösung für die
Verkehrsteilnehmer und die Arztpraxis Dr. Zeuß zu suchen. Nach Prüfung
zahlreicher Ideen und Vorschlägen der Arztpraxis ist die Verwaltung jedoch zu
der Auffassung gekommen, dass, wie ursprünglich angedacht, die Markierung von 4
Parkbuchten die einzig zufriedenstellende Lösung ist.
Zum Verfahren teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Gemäß § 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können
die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur
Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen. Vor jeder
Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Beschlüsse
kommunaler Gremien sind nicht bindend, fließen jedoch in die Abwägung der
Straßenverkehrsbehörde mit ein. Es entscheidet die zuständige
Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der vorgenannten Stellen, hier LBM
Gerolstein und Polizeiinspektion Daun. Die Stadt Hillesheim wurde frühzeitig in
den Entscheidungsprozess eingebunden und ist über die getroffenen Maßnahmen
informiert.
Mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 04.12.2023 wurde das
LBM daher gebeten, 4 Parkbuchten in der Augustinerstraße (Fahrtrichtung „Am
Markt“) zu beschildern und zu markieren.
Der Bauhof der Stadt Hillesheim wird die Ecken der
Parkbuchten einzeichnen und die Beschilderung anbringen, damit die Maßnahme
schneller umgesetzt werden kann. Der Auftrag an den Bauhof ist erteilt. Eine
durch das LBM beauftragte Fachfirma wird die Markierungen so bald wie möglich
dauerhaft aufbringen.
Alle Beteiligten erhoffen sich dadurch eine Verbesserung
der Verkehrssituation in der Augustinerstraße.