Sitzung: 21.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund, dass es vermehrt
schwierig ist, Bürger*innen für die Wahrnehmung politischer Ehrenämter zu
gewinnen, informiert Ortsbürgermeister Johnen angesichts der in 2024
anstehenden Kommunalwahlen anhand einer Power Point Präsentation die
unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Insbesondere geht er dabei auf mögliche Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich
organisierter Wählergruppen ein. Um einen solchen Wahlvorschlag zulässigerweise
und fristgerecht einzureichen, bedarf es allerdings eines vorlaufenden und im
Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz festgelegten Reglements. Herausgearbeitet
wird dabei der Unterschied zur bisherigen einfachen Mehrheitswahl, die
letztendlich dann wieder zum Zuge kommt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht
werden. Ortsbürgermeister Johnen bietet seine Hilfe in der Verfahrensabwicklung
an, falls Wahlvorschläge nicht organisierter Wählergruppen beabsichtigt sind.
Gleichzeitig weist er auch auf die zeitliche Enge hin, um solche Wahlvorschläge
noch form- und fristgerecht aufzustellen. Auf noch folgende Veröffentlichungen
zur Kommunalwahl wird ebenso hingewiesen.