Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund, dass es vermehrt schwierig ist, Bürger*innen für die Wahrnehmung politischer Ehrenämter zu gewinnen, informiert Ortsbürgermeister Johnen angesichts der in 2024 anstehenden Kommunalwahlen anhand einer Power Point Präsentation die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Insbesondere geht er dabei auf mögliche Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen ein. Um einen solchen Wahlvorschlag zulässigerweise und fristgerecht einzureichen, bedarf es allerdings eines vorlaufenden und im Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz festgelegten Reglements. Herausgearbeitet wird dabei der Unterschied zur bisherigen einfachen Mehrheitswahl, die letztendlich dann wieder zum Zuge kommt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht werden. Ortsbürgermeister Johnen bietet seine Hilfe in der Verfahrensabwicklung an, falls Wahlvorschläge nicht organisierter Wählergruppen beabsichtigt sind. Gleichzeitig weist er auch auf die zeitliche Enge hin, um solche Wahlvorschläge noch form- und fristgerecht aufzustellen. Auf noch folgende Veröffentlichungen zur Kommunalwahl wird ebenso hingewiesen.