Sitzung: 21.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0695/24/18-035
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten
Fassung.
Sachverhalt:
Nach
Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der
Haushaltsplan für das Jahr 2024 im Zeitraum 03.02.2024 bis 16.02.2024 zur
Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der
Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 931.880 € sowie
Aufwendungen von 956.660 € einen Jahresfehlbetrag von 24.780 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Der
Finanzhaushalt schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 6.360 € ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgungen von
Investitionskrediten von 9.060 € verbleibt ein Defizit von 2.700 €. Der
Haushaltsausgleich wird im Finanzhaushalt nicht erreicht.
An
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind 449.110 € veranschlagt. Die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 1.644.020 €, sodass
ein negativer Saldo von 1.194.910 € verbleibt. Unter Berücksichtigung der
künftig für diese Maßnahmen zu erwartenden Zuschüssen und dessen
Vorfinanzierung, verbleibt ein Nettokreditbedarf von 468.210 €, für die die
Aufnahme eines Investitionskredits erforderlich ist.
Die
Finanzierung des Finanzhaushalts gestaltet sich wie folgt:
Negativer Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen (F 23) 6.360
€
abzüglich ordentlicher Tilgungen (F36) 9.060
€
abzüglich Saldo Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit (F 33) 1.194.910
€
zuzüglich Aufnahme von
Investitionskrediten (F35) 468.210
€
Gesamtdefizit Finanzhaushalt 729.400
€
Zum
31.12.2023 hat die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von
496.093,63 €. Zum Ausgleich des Finanzhaushalts ist die vollständige
Reduzierung der Forderungen, sowie der Aufbau von Verbindlichkeiten gegenüber
der Verbandsgemeinde von 233.306,37 € erforderlich.