Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2024 im Zeitraum 03.02.2024 bis 16.02.2024 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 931.880 € sowie Aufwendungen von 956.660 € einen Jahresfehlbetrag von 24.780 € aus. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Der Finanzhaushalt schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 6.360 € ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgungen von Investitionskrediten von 9.060 € verbleibt ein Defizit von 2.700 €. Der Haushaltsausgleich wird im Finanzhaushalt nicht erreicht.

 

An Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind 449.110 € veranschlagt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 1.644.020 €, sodass ein negativer Saldo von 1.194.910 € verbleibt. Unter Berücksichtigung der künftig für diese Maßnahmen zu erwartenden Zuschüssen und dessen Vorfinanzierung, verbleibt ein Nettokreditbedarf von 468.210 €, für die die Aufnahme eines Investitionskredits erforderlich ist.

 

Die Finanzierung des Finanzhaushalts gestaltet sich wie folgt:

Negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 23)                               6.360 €

abzüglich ordentlicher Tilgungen (F36)                                                                               9.060 €

abzüglich Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33)         1.194.910 €

zuzüglich Aufnahme von Investitionskrediten (F35)                                                  468.210 €

Gesamtdefizit Finanzhaushalt                                                                                            729.400 €

 

Zum 31.12.2023 hat die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von 496.093,63 €. Zum Ausgleich des Finanzhaushalts ist die vollständige Reduzierung der Forderungen, sowie der Aufbau von Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde von 233.306,37 € erforderlich.