Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Stadtkyll genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

 

Dipl. Ing. Dieter Brill

Tiergartenstraße 3

54550 Daun

27.03.2023

2.500,00 €

First Responder

Stadtkyll

Geldspende

Stiftung der ehemaligen

Volksbank Eifel Mitte

Hahnplatz 23

54595 Prüm

12.06.2023

5.000,00 €

Spende für

Ortsgemeinde Stadtkyll

zur Errichtung einer Pumptrack

Geldspende

Architekturbüro Matthias Dimmer GmbH

Auelstraße 5

54589 Stadtkyll

11.12.2023

800,00 €

First Responder

Stadtkyll

Geldspende

 

 

Torsten Weber

Dorfstraße 25

54589 Stadtkyll-Schönfeld

20.12.2023

800,00 €

First Responder

Stadtkyll

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Stadtkyll nimmt die nachfolgenden Spenden/ Zuwendungen unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

 

Marinus Hage

Dorfstraße 50

54589 Stadtkyll-Schönfeld

14.09.2023

50,00 €

First Responder

Stadtkyll

Geldspende

Jochen Kettel

Bahnhofstraße 1

54589 Stadtkyll

13.12.2023

100,00 €

First Responder

Stadtkyll

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 3e der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Stadtkyll ist dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 Euro im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgte die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.