Sitzung: 01.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 1-0661/24/31-024
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Jagdgenossenschaft
Rockeskyll Herrn
Jagdvorsteher Martin
Diewald Im
Überecken 21 54570
Rockeskyll |
27.12.2023 |
250,00 € |
Erntedankfest 2023 Rockeskyll |
Weiterhin genehmigt der Ortsgemeinderat
die Annahme/Vermittlung der Zuwendung von Firma Bruno Klein GmbH & Co. KG, Kölner Str. 38, 54584 Jünkerath in Höhe
von 500,00 €. Die Geldspende ist am 18.12.2023 auf das Konto der
Verbandsgemeindekasse Gerolstein mit dem Verwendungszeck „Spende OG Rockeskyll
für Gemeindeaufgaben“ überwiesen worden.
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Spende für folgenden Zweck zu verwenden:
Aufarbeitung
von Parkbänken, Sitzgelegenheiten und ähnliches
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinderat wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.