Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Jagdgenossenschaft Rockeskyll

Herrn Jagdvorsteher

Martin Diewald

Im Überecken 21

54570 Rockeskyll

27.12.2023

250,00 €

Erntedankfest 2023

Rockeskyll

 

 

Weiterhin genehmigt der Ortsgemeinderat die Annahme/Vermittlung der Zuwendung von Firma Bruno Klein GmbH & Co. KG, Kölner Str. 38, 54584 Jünkerath in Höhe von 500,00 €. Die Geldspende ist am 18.12.2023 auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Gerolstein mit dem Verwendungszeck „Spende OG Rockeskyll für Gemeindeaufgaben“ überwiesen worden.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Spende für folgenden Zweck zu verwenden:

 

Aufarbeitung von Parkbänken, Sitzgelegenheiten und ähnliches

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.