Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Auf Anfrage teilt Ortsbürgermeister Johnen mit, dass noch unklar ist, wann mit der Schadensbeseitigung aus den Flutfolgen zu rechnen ist. Die Arbeiten sind vergeben, der individuelle Durchführungszeitraum ist noch ungewiss. Die Verzögerungen sind nicht förderschädlich.