Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt die Zuwendung unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Liefer-monat

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Rewe Spodat oHG

Im Hahnborn 5

54589 Stadtkyll

 

01.02.2023

01.03.2023

01.04.2023

02.05.2023

01.06.2023

03.07.2023

01.08.2023

04.09.2023

02.10.2023

02.11.2023

04.12.2023

02.01.2024

 

 

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Juli

Aug.

Sep.

Okt.

Nov.

Dez.

 

6,85 €

6,36 €

6,95 €

9,06 €

5,98 €

10,04 €

14,12 €

6,56 €

13,72 €

13,04 €

14,42 €

10,04 €

117,14 €

Obstspenden

 

Gleichzeitig genehmigt die Verbandsversammlung die Annahme von Obstspenden der Rewe Spodat OHG für das Jahr 2024.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung der Verbandsversammlung, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.