Sitzung: 01.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 1-0622/23/31-023
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der vorgelegten
Fassung.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende
Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2024 im Zeitraum
15.01.2024 bis 26.01.2024 zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 708.940
€ sowie Aufwendungen von 773.270 € einen Jahresfehlbetrag von 64.330 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 674.860
€ und ordentlichen Auszahlungen von 719.450 € mit einem negativen Saldo von 44.590
€ ab. Tilgungen für Investitionskredite sind nicht zu leisten. Die
Berücksichtigung eines Mindest-Rückführungsbetrags ist nicht erforderlich.
Jedoch wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht.
Die Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit weist einen negativen Saldo von 144.560 € aus.
Auf Grundlage des negativen Saldos bei den ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 44.590 € sowie dem negativen Saldo aus der
Investitionstätigkeit von 144.560 € errechnet sich ein Finanzmittelfehlbetrag
von 189.150 €.
Zum 31.12.2023 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeinde von 319.580,56 €. Zum Ausgleich des Finanzmittelfehlbetrags im Finanzhaushalt ist
die Reduzierung der Forderungen um 189.150 € auf 130.430,56 € erforderlich.