Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest.

 

Der Ortsgemeinderat erteilt die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben.


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurden durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresabschlüsse nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse zur Abstimmung vor.

 

Bei den Beratungen wird festgestellt, dass die Pachtpreise der Gemeindegrundstücke seit der Umstellung von DM auf Euro nicht mehr angepasst wurden. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll in Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister eine Überprüfung der Preise sowie der Pachtverträge veranlassen.