Sitzung: 01.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Befangen: 1
Vorlage: 1-0401/23/31-014
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt die
Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest.
Der Ortsgemeinderat erteilt die Entlastung
des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten
haben.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für die
Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurden durch die Verwaltung aufgestellt und zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
die Jahresabschlüsse nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf
die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser
Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem
Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse zur Abstimmung vor.
Bei den Beratungen wird festgestellt,
dass die Pachtpreise der Gemeindegrundstücke seit der Umstellung von DM auf
Euro nicht mehr angepasst wurden. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll in
Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister eine Überprüfung der Preise sowie der
Pachtverträge veranlassen.