Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen in der Fassung des vorgelegten Entwurfes mit folgenden Änderungen:

 

-          Kostenstelle Sportplatz Gees – Veräußerung Grundstücksteilfläche – Einzahlung aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4.400 €, Ertrag als Buchgewinn in Höhe von 19.600 €

-          Kostenstelle Recht – Aufstocken des Ansatzes wegen Rechtsstreit Kita Kleine Helden wegen Rückzahlung Landeszuwendung und Normenkontrollverfahren B-Plan Gerolstein Nord IV-Sandborn von bisher 3.000 € auf nunmehr 30.000 €

-          Kostenstelle Gremien – Aufwand Seniorenbeauftragte(r) – von bisher 0 € auf nunmehr 500 €

-          Kostenstelle Bauhof Stadt – Erneuerung Dach Salzlager – von bisher 0 € auf 57.500 €

-          Kostenstelle Bauhof Stadt – Erneuerung Dach Betriebsgebäude – von bisher 0 € auf 85.000 €

-          Kostenträger Rondell – Sanierung Treppenanlage – von bisher 0 € auf 32.000 €

-          Kostenstelle Öffentliches Grün Lissingen – Unterhaltung Grundstücke – von bisher 500 € auf 5.000 €

-          Kostenstelle Öffentliches Grün Stadt – Unterhaltung Grundstücke – von bisher 3.000 € auf nunmehr 13.000 €

-          Kostenstelle Heimat u. sonstige Kulturpflege – Antrag von Ausschussmitglied Wülferath – Streichung des Ansatzes von 2.500 € für die Seniorenfahrt Michelbach

Abstimmungsergebnis: 8 Ja, 1 Enthaltung

-          Investitionsmaßnahme 12-5410-39 Erschließung Baugebiet „Vorderste Dell“, Lissingen – Erhöhung des Ansatzes „Auszahlungen für Sachanlagen“ von bisher 220.000 € auf 280.000 €.


Sachverhalt:

 

Nach § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die Vorbereitung des Beschlusses und damit die Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

 

Seitens der Verwaltung wird der Haushalt 2024 in seinen Eckpunkten mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Dieser stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

a) Ergebnishaushalt

Bei Erträgen von 22.182.050 € und Aufwendungen von 22.661.670 € wird ein Jahresfehlbetrag

von 479.60 € (E 23) erwartet.

 

Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass der Haushaltsausgleich allein deshalb nicht erreicht wird, weil die Bildung des Sonderpostens nach § 38 Absatz 6 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zum Ausgleich zukünftiger Umlageverpflichtungen aus der VG-Umlage, der Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage einen Aufwand von 3.279.540 € ausmacht, dem zwar die Auflösung des im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich in Höhe von 1.602.300 € zu bildenden Sonderpostens nach § 38 Absatz 6 GemHVO als Ertrag gegenübersteht, dennoch unterm Strich zu einer Haushaltsbelastung von 1.677.240 € führt.

Ohne diese Belastung ergäbe sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.197.620

 

b) Finanzhaushalt

Bei ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen in Höhe von 19.768.560 € und ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen in Höhe von 18.249.840 € wird ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.518.720 € (F 23) erwartet.

 

Die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen 498.260 €.

 

Mit dem v. g. positiven Saldo von 1.518.720 € ist die Finanzierung dieser Tilgungen gewährleistet, sodass der Haushaltsausgleich erreicht wird.

 

c) Investitionen und Investitionskreditaufnahme

Eingeplant sind 17 Investitionen im Volumen von 3.194.100€. Finanziert sind diese Auszahlungen durch Zuwendungen Dritter im Betrag von 1.019.820 € und durch Beitragseinzahlungen (Erschließungs- u. Ausbaubeiträge) in Höhe von 942.000 €, sodass eine Kreditermächtigung von 1.304.280 € benötigt und im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzt wird.

Weiterhin wird im § 2 für Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2022 eine erneute Kreditermächtigung in Höhe von 220.814 € festgesetzt, damit die Investitionen auch weiterhin finanziert sind, denn diese Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022 endet gemäß § 103 Abs. 3 Gemeindeordnung zum 31.12.2023.

 

Zudem wird im § 3 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.230.100 € festgesetzt.

 

d) Steuersätze

Eine Anhebung der Steuersätze ist nicht geplant.

 

e) Bilanz

In Höhe des erwarteten Jahresfehlbetrages von 479.620 € wird das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 27.656.670,17 € betragen.

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.202225.494.748,02 €.

 

f) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen werden voraussichtlich zum 31.12.2024 8.917.425,01 € betragen.

 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung werden von bisher 7.398.106,89 € zum 31.12.2023 auf 1.656.430,59 € zum Jahresende 2024 abnehmen.

Dabei ist enthalten die Entschuldung durch das Landesprogramm „PEK-RP“ in Höhe von voraussichtlich 1.808.826 €.

 

Auf Aufrechterhaltung der Liquidität wird im § 4 der Haushaltssatzung erstmals der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde auf 9.277.357 € festgesetzt.

 

Zur Planberatung werden folgende weitere Übersichten dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

a) Übersicht Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen, Haushaltsjahr 2024.

b) Übersicht einmalige konsumtive Maßnahmen aus den Stadtteilen, Haushaltsjahr 2024.