Sitzung: 20.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 1-0636/23/12-174
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Stadtrat den Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen in der Fassung des
vorgelegten Entwurfes mit folgenden Änderungen:
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Kostenstelle
Sportplatz Gees – Veräußerung Grundstücksteilfläche – Einzahlung aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 4.400 €, Ertrag als Buchgewinn in Höhe von
19.600 €
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Kostenstelle
Recht – Aufstocken des Ansatzes wegen Rechtsstreit Kita Kleine Helden wegen
Rückzahlung Landeszuwendung und Normenkontrollverfahren B-Plan Gerolstein Nord
IV-Sandborn von bisher 3.000 € auf nunmehr 30.000 €
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Kostenstelle
Gremien – Aufwand Seniorenbeauftragte(r) – von bisher 0 € auf nunmehr 500 €
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Kostenstelle
Bauhof Stadt – Erneuerung Dach Salzlager – von bisher 0 € auf 57.500 €
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Kostenstelle
Bauhof Stadt – Erneuerung Dach Betriebsgebäude – von bisher 0 € auf 85.000 €
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Kostenträger
Rondell – Sanierung Treppenanlage – von bisher 0 € auf 32.000 €
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Kostenstelle
Öffentliches Grün Lissingen – Unterhaltung Grundstücke – von bisher 500 € auf
5.000 €
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Kostenstelle
Öffentliches Grün Stadt – Unterhaltung Grundstücke – von bisher 3.000 € auf
nunmehr 13.000 €
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Kostenstelle
Heimat u. sonstige Kulturpflege – Antrag von Ausschussmitglied Wülferath – Streichung
des Ansatzes von 2.500 € für die Seniorenfahrt Michelbach
Abstimmungsergebnis: 8 Ja, 1
Enthaltung
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Investitionsmaßnahme
12-5410-39 Erschließung Baugebiet „Vorderste Dell“, Lissingen – Erhöhung des
Ansatzes „Auszahlungen für Sachanlagen“ von bisher 220.000 € auf 280.000 €.
Sachverhalt:
Nach § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung
obliegt dem Ausschuss die Vorbereitung des Beschlusses und damit die
Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Seitens der Verwaltung wird der
Haushalt 2024 in seinen Eckpunkten mittels Präsentation vorgestellt und
erläutert.
Dieser stellt sich im Wesentlichen
wie folgt dar:
a)
Ergebnishaushalt
Bei Erträgen von 22.182.050 € und
Aufwendungen von 22.661.670 € wird ein Jahresfehlbetrag
von 479.60 € (E 23) erwartet.
Der Haushaltsausgleich wird nicht
erreicht.
Hinzuweisen ist darauf, dass der Haushaltsausgleich allein deshalb
nicht erreicht wird, weil die Bildung des Sonderpostens nach § 38 Absatz 6
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zum Ausgleich zukünftiger Umlageverpflichtungen
aus der VG-Umlage, der Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage einen Aufwand
von 3.279.540 € ausmacht, dem zwar die Auflösung des im Haushaltsjahr 2023
voraussichtlich in Höhe von 1.602.300 € zu bildenden Sonderpostens nach § 38
Absatz 6 GemHVO als Ertrag gegenübersteht, dennoch unterm Strich zu einer
Haushaltsbelastung von 1.677.240 € führt.
Ohne diese Belastung ergäbe sich
ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.197.620
b)
Finanzhaushalt
Bei ordentlichen und
außerordentlichen Einzahlungen in Höhe von 19.768.560 € und ordentlichen und
außerordentlichen Auszahlungen in Höhe von 18.249.840 € wird ein positiver
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.518.720
€ (F 23) erwartet.
Die Auszahlungen für die
planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen 498.260 €.
Mit dem v. g. positiven Saldo von 1.518.720
€ ist die Finanzierung dieser Tilgungen gewährleistet, sodass der Haushaltsausgleich
erreicht wird.
c)
Investitionen und Investitionskreditaufnahme
Eingeplant sind 17 Investitionen
im Volumen von 3.194.100€. Finanziert sind diese Auszahlungen durch Zuwendungen
Dritter im Betrag von 1.019.820 € und durch Beitragseinzahlungen
(Erschließungs- u. Ausbaubeiträge) in Höhe von 942.000 €, sodass eine
Kreditermächtigung von 1.304.280 € benötigt und im § 2 der Haushaltssatzung
festgesetzt wird.
Weiterhin wird im § 2 für
Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2022 eine erneute Kreditermächtigung in
Höhe von 220.814 € festgesetzt, damit die Investitionen auch weiterhin
finanziert sind, denn diese Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022 endet gemäß
§ 103 Abs. 3 Gemeindeordnung zum 31.12.2023.
Zudem wird im § 3 der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.230.100 € festgesetzt.
d)
Steuersätze
Eine Anhebung der Steuersätze ist
nicht geplant.
e)
Bilanz
In Höhe des erwarteten Jahresfehlbetrages
von 479.620 € wird das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 27.656.670,17
€ betragen.
Voraussichtlicher Stand zum
31.12.202225.494.748,02 €.
f)
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
werden voraussichtlich zum 31.12.2024 8.917.425,01 € betragen.
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
werden von bisher 7.398.106,89 € zum 31.12.2023 auf 1.656.430,59 € zum
Jahresende 2024 abnehmen.
Dabei ist enthalten die
Entschuldung durch das Landesprogramm „PEK-RP“ in Höhe von voraussichtlich
1.808.826 €.
Auf Aufrechterhaltung der
Liquidität wird im § 4 der Haushaltssatzung erstmals der Höchstbetrag der
Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde auf
9.277.357 € festgesetzt.
Zur Planberatung werden folgende weitere
Übersichten dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:
a) Übersicht Investitionen u.
Investitionsförderungsmaßnahmen, Haushaltsjahr 2024.
b) Übersicht einmalige konsumtive
Maßnahmen aus den Stadtteilen, Haushaltsjahr 2024.