Sitzung: 20.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0572/23/12-150
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Gerolstein nimmt die nachfolgende Spende/Zuwendung unter der Wertgrenze
zur Kenntnis:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Frau Ursula Werner (Anschrift
unbekannt) |
30.11.2023 |
100,00 € |
Ehrenfriedhof Gerolstein |
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein stimmt der Genehmigung
der nachfolgenden Zuwendungen zu:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Bernd Wilhelm
Engelhaupt Dellenweg 1 54568 Gerolstein-
Müllenborn |
18.10.2023 |
200,00 € |
Streuobstwiese
Müllenborn |
Geldspende |
Carl Conrad Bolten Waldniehler Str. 151 41068 Mönchengladbach |
20.10.2023 |
200,00 € |
Streuobstwiese
Müllenborn |
Geldspende |
Kreissparkasse
Vulkaneifel Leopoldstraße 13 54550 Daun |
26.10.2023 |
2.000,00 € |
Förderung Heimatkunde -
Stadtarchiv Gerolstein |
Geldspende |
Irmhild Marcus In der Joch 13 54568 Gerolstein-
Büscheich |
23.10.2023 |
250,00 € |
|
Geldspende |
Gerolsteiner Brunnen
GmbH & Co. KG, Gerolstein, Vulkanring |
19.01.2024 |
1.700 € |
Kita „Alter Markt“-
Ausstattungsgegenstände Turnhalle |
Weiterhin
genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein die
Annahme/Vermittlung der Zuwendung von Frau Irmhild Marcus, In der Joch 13, 54568
Gerolstein- Büscheich in Höhe von
250,00 €. Die Geldspende ist am 23.10.2023 auf das Konto der Verbandsgemeindekasse
Gerolstein mit dem Verwendungszeck „Spende Gemeinde Büscheich“ eingegangen.
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt diese Spende für folgenden Zweck zu verwenden:
Die
Entscheidung über die Verwendung dieser Spende wird an Herrn Ortsvorsteher
Tobias Rau delegiert.
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt
Gerolstein wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die
Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen an Dritte ohne wertmäßige Begrenzung sowie die Annahme von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94
Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall
übertragen.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.