Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein nimmt die nachfolgende Spende/Zuwendung unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Frau

Ursula Werner

(Anschrift unbekannt)

30.11.2023

100,00 €

Ehrenfriedhof

Gerolstein

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein stimmt der Genehmigung der nachfolgenden Zuwendungen zu:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Bernd Wilhelm Engelhaupt

Dellenweg 1

54568 Gerolstein- Müllenborn

18.10.2023

200,00 €

Streuobstwiese Müllenborn

Geldspende

Carl Conrad Bolten

Waldniehler Str. 151

41068 Mönchengladbach

20.10.2023

200,00 €

Streuobstwiese Müllenborn

Geldspende

Kreissparkasse Vulkaneifel

Leopoldstraße 13

54550 Daun

26.10.2023

2.000,00 €

Förderung Heimatkunde - Stadtarchiv Gerolstein

Geldspende

Irmhild Marcus

In der Joch 13

54568 Gerolstein- Büscheich

23.10.2023

250,00 €

 

Geldspende

Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Gerolstein, Vulkanring

19.01.2024

1.700 €

Kita „Alter Markt“- Ausstattungsgegenstände Turnhalle

 

Weiterhin genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein die Annahme/Vermittlung der Zuwendung von Frau Irmhild Marcus, In der Joch 13, 54568 Gerolstein- Büscheich in Höhe von 250,00 €. Die Geldspende ist am 23.10.2023 auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Gerolstein mit dem Verwendungszeck „Spende Gemeinde Büscheich“ eingegangen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt diese Spende für folgenden Zweck zu verwenden:

 

Die Entscheidung über die Verwendung dieser Spende wird an Herrn Ortsvorsteher Tobias Rau delegiert.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an Dritte ohne wertmäßige Begrenzung sowie die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.