Sitzung: 12.12.2023 Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: 1-0576/23/12-152
Beschluss 1:
Der Ausschuss beschließt sich gegen
eine weitere Teilnahme am wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter im
Forstamtsbezirk Gerolstein auszusprechen und als bisheriger Vertragspartner
auszuscheiden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 10
Enthaltungen: 1
Beschluss 2:
Der
Ausschuss beschließt die Teilnahme am wechselweisen Einsatz der
Waldarbeiter aufzugeben und beauftragt den Stadtbürgermeister den bisherigen
Vertrag zu kündigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 10
Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erteilt hierzu das
Wort an Herrn Richard Bell, der die einzelnen Punkte zum wechselseitigen
Einsatz der Waldarbeiter erläutert.
Seit dem 01.04.2008 haben die
Gemeinden des Forstamtsbezirkes Gerolstein und Landesforsten per Vertrag
vereinbart, dass die bei den verschiedenen Körperschaften (Forstverband Obere
Kyll, Ortsgemeinden und Stadt Gerolstein, Land Rheinland-Pfalz) beschäftigten
Waldarbeiter im wechselweisen Einsatz beschäftigt werden können.
Die Entscheidung über den
wechselweisen Einsatz im Bedarfsfall obliegt den Mitarbeitenden des Forstamtes
Gerolstein (technischer Produktionsleiter, Revierleitung).
Inzwischen hat sich die Situation
der damaligen Vertragspartner in der Weise verändert, dass neben der Stadt
Gerolstein allein noch die Ortsgemeinde Neroth einen Waldarbeiter beschäftigt
und ab dem 01.01.2024 an die Stelle der Ortsgemeinde Neroth der in Gründung
befindliche Forstzweckverband Gerolsteiner Land tritt. Dann werden die
Waldarbeiter im Forstamtsbezirk Gerolstein beschäftigt durch den Forstverband
Obere Kyll, Forstzweckverband Gerolsteiner Land, die Stadt Gerolstein und durch
Landesforsten.
Deshalb ist beabsichtigt, den o. g. Vertrag aus dem Jahre
2008 neu zu fassen. Die beiden Forstzweckverbände werden sich im I. Quartal
2024 mit der Neufassung des Vertrages beschäftigen.
Der wechselweise Einsatz erfolgt
auf Basis eines pauschalen Stundenverrechnungssatzes, der von den
Vertragspartnern festgelegt wird und durch gesetzliche oder tarifliche
Änderungen regelmäßig der Anpassung bedarf.
Zurzeit beträgt der
Verrechnungssatz 40 €/Stunde beim Einsatz von kommunalen Waldarbeitern.
Landesforsten hat seinen Verrechnungssatz seit dem 01.08.2023 wie folgt
festgelegt:
Waldarbeiter Entgeltgruppe 2 bis 5
= 48,40 €,
Geprüfte Natur- u.
Landschaftspfleger Entgeltgruppe 6 bis 7 = 48,80 €,
Forstwirtschaftsmeister
Entgeltgruppe 8 = 52,21 €.
Auch bei den Forstzweckverbänden
wird eine Anpassung im kommenden Jahr notwendig aufgrund der zuletzt erfolgten
Tarifabschlüsse. Hiermit werden sich die Verbandsversammlungen im I. Quartal
2024 beschäftigen.
Nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 der
Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die abschließende Entscheidung.
Die Stadt Gerolstein als bisheriger Vertragspartner wird nun
gebeten, darüber zu beraten und zu entscheiden, ob sie weiterhin am
wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter im Forstamtsbezirk Gerolstein teilnehmen
möchte.
In der sich anschließenden Diskussionsrunde werden die
Vor- und Nachteile der bisherigen Verfahrensweise herausgestellt und erörtert.
Auch wird nochmals über die Entscheidung der Stadt - sich gegen einen Beitritt
des neu zu gründenden Forstzweckverband entschieden zu haben - diskutiert.
Nach
kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgende zwei Beschlussvarianten zur
Abstimmung: