Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Der Ausschuss beschließt sich gegen eine weitere Teilnahme am wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter im Forstamtsbezirk Gerolstein auszusprechen und als bisheriger Vertragspartner auszuscheiden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 10  Enthaltungen: 1

 

 

Beschluss 2:

 

Der Ausschuss beschließt die Teilnahme am wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter aufzugeben und beauftragt den Stadtbürgermeister den bisherigen Vertrag zu kündigen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 10  Enthaltungen: 1


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt hierzu das Wort an Herrn Richard Bell, der die einzelnen Punkte zum wechselseitigen Einsatz der Waldarbeiter erläutert.

 

Seit dem 01.04.2008 haben die Gemeinden des Forstamtsbezirkes Gerolstein und Landesforsten per Vertrag vereinbart, dass die bei den verschiedenen Körperschaften (Forstverband Obere Kyll, Ortsgemeinden und Stadt Gerolstein, Land Rheinland-Pfalz) beschäftigten Waldarbeiter im wechselweisen Einsatz beschäftigt werden können.

Die Entscheidung über den wechselweisen Einsatz im Bedarfsfall obliegt den Mitarbeitenden des Forstamtes Gerolstein (technischer Produktionsleiter, Revierleitung).

 

Inzwischen hat sich die Situation der damaligen Vertragspartner in der Weise verändert, dass neben der Stadt Gerolstein allein noch die Ortsgemeinde Neroth einen Waldarbeiter beschäftigt und ab dem 01.01.2024 an die Stelle der Ortsgemeinde Neroth der in Gründung befindliche Forstzweckverband Gerolsteiner Land tritt. Dann werden die Waldarbeiter im Forstamtsbezirk Gerolstein beschäftigt durch den Forstverband Obere Kyll, Forstzweckverband Gerolsteiner Land, die Stadt Gerolstein und durch Landesforsten.

Deshalb ist beabsichtigt, den o. g. Vertrag aus dem Jahre 2008 neu zu fassen. Die beiden Forstzweckverbände werden sich im I. Quartal 2024 mit der Neufassung des Vertrages beschäftigen.

 

Der wechselweise Einsatz erfolgt auf Basis eines pauschalen Stundenverrechnungssatzes, der von den Vertragspartnern festgelegt wird und durch gesetzliche oder tarifliche Änderungen regelmäßig der Anpassung bedarf.

Zurzeit beträgt der Verrechnungssatz 40 €/Stunde beim Einsatz von kommunalen Waldarbeitern. Landesforsten hat seinen Verrechnungssatz seit dem 01.08.2023 wie folgt festgelegt:

Waldarbeiter Entgeltgruppe 2 bis 5 = 48,40 €,

Geprüfte Natur- u. Landschaftspfleger Entgeltgruppe 6 bis 7 = 48,80 €,

Forstwirtschaftsmeister Entgeltgruppe 8 = 52,21 €.

 

Auch bei den Forstzweckverbänden wird eine Anpassung im kommenden Jahr notwendig aufgrund der zuletzt erfolgten Tarifabschlüsse. Hiermit werden sich die Verbandsversammlungen im I. Quartal 2024 beschäftigen.

 

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die abschließende Entscheidung.

 

Die Stadt Gerolstein als bisheriger Vertragspartner wird nun gebeten, darüber zu beraten und zu entscheiden, ob sie weiterhin am wechselweisen Einsatz der Waldarbeiter im Forstamtsbezirk Gerolstein teilnehmen möchte.

 

In der sich anschließenden Diskussionsrunde werden die Vor- und Nachteile der bisherigen Verfahrensweise herausgestellt und erörtert. Auch wird nochmals über die Entscheidung der Stadt - sich gegen einen Beitritt des neu zu gründenden Forstzweckverband entschieden zu haben - diskutiert.

 

Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgende zwei Beschlussvarianten zur Abstimmung: