Sitzung: 06.12.2023 Ausschuss für Tourismus und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: L-0042/23/12-168
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein beschloss Mitte Oktober
2023 die Erhebung eines Gästebeitrags für die Ferienregion Gerolsteiner Land,
dabei handelt es sich um eine Gebühr, die von den Übernachtungsgästen bezahlt
und finanziell getragen wird.
Die Einnahmen aus dem Gästebeitrag ermöglichen einerseits
Investitionen in die touristische Infrastruktur der Region und andererseits
können dem Gast Vorzugsleistungen während des Aufenthaltes angeboten werden.
Die Erweiterung der Infrastruktur bezieht sich unter anderem auf Projekte, die
als Ausflugsziele mit Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Hierzu gehören
beispielsweise die Einrichtung von Outdoor-Erlebnisparks oder Wanderwegen.
Diese Projekte zur Schaffung touristischer Highlights können trotz Fördergelder
nur mit gesonderten Mitteln gegenfinanziert werden.
Von der Erweiterung der touristischen Infrastruktur im
Freizeit- und Erholungsbereich profitieren Touristen und Einheimische
gleichermaßen. Erlebniseinrichtungen wie regionale Wander- und Radwege, Themenparks,
Museen, usw. dienen der lokalen Bevölkerung ebenfalls zur Erholung und steigern
die Attraktivität einer Region. Der Bau und die Instandhaltung für den
laufenden Betrieb der Einrichtungen erhöht das Auftragsvolumen der lokalen
Handwerksbetriebe. Die regionalen Wertschöpfungsketten werden auf vielseitige
Weise durch die Investitionsmaßnahmen gestärkt und langfristig gesichert.
Gästebeitrag
Ab dem 01. Januar 2024 wird für alle Unterkunftsbetriebe
im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein ein verpflichtendes Meldewesen mit
einem Gästebeitrag von 0,75 Euro pro Nacht für Übernachtungsgäste ab dem 7.
Lebensjahr eingeführt. In den Gemeinden Hillesheim, Stadtkyll und den Betrieben
des Tourismusvereins Vulkaneifel e.V. wird ein zusätzlicher Gästebeitrag von 0,75
Euro erhoben. Für die Gäste der betroffenen Unterkünfte ergibt sich somit ein
Gesamtbetrag von 1,50 Euro pro Nacht und Gast.
Diese Beiträge werden zukünftig durch das digitale
Meldesystem der Firma AVS - Abrechnungs- und Verwaltungssysteme GmbH verwaltet
und abgerechnet. Der Betrag soll vom Meldesystem je zur Hälfte an die Gemeinden
Hillesheim und Stadtkyll, die TVV-Betriebe und die VG Gerolstein abgeführt
werden.
Derzeit wird das digitale Meldesystem durch die AVS GmbH
in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Touristik GmbH
Gerolsteiner Land eingerichtet.
Die Unterkunftsbetriebe werden am 07.12.23 um 09.30 Uhr
und 12.12.23 um 18.00 Uhr zu Informationsveranstaltungen eingeladen, um die
Details des Meldesystems vorzustellen und die Umsetzungsmaßnahmen zu
besprechen. Mit der Inbetriebnahme des Meldesystems ist ab dem 12. Dezember
2023 zu rechnen, so dass in der weiteren Folge die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verbandsgemeinde und der Touristik GmbH in der Systemanwendung
und -betreuung geschult werden können.
Anschließend müssen die Stammdaten der
Unterkunftsbetriebe manuell in das Meldesystem eingepflegt werden, damit die
Gästebeitragsabrechnung ab dem 01.01.24 beginnen kann.
Im Januar 2024 erfolgt die Schulung der
Unterkunftsbetriebe zur Systembedienung. Die Unterkünfte mit einer eigenen
Hotel-Management-Software werden voraussichtlich mit Beginn des neuen Jahres
die Gästebeiträge über ihre Managementsysteme einziehen und durch Anbindung an
das Meldesystem an die VG weiterleiten. Die anderen Betriebe erhalten nach der
Schulung die Anmeldedaten für ihren Online-Zugang zum Meldesystem und können
die Gästedaten in ein Onlineformular eintragen und an die
Verbandsgemeindeverwaltung übermitteln. Den Gastgeberbetrieben ohne
Internetanschluss und Computerhardware wird für eine Übergangsfrist von einem
Quartal die Abwicklung über einen manuellen Meldescheinvordruck angeboten. Zu
diesem Zweck werden vor Jahresbeginn geeignete Meldescheinvordrucke
herausgegeben.
Für Betriebe, die auch perspektivisch über keine
technische Ausstattung verfügen werden, muss das manuelle Meldesystem mit einer
verlängerten Übergangsfrist angeboten werden. Die anfallenden Meldescheine
müssen regelmäßig in den Tourist-Informationen des Gerolsteiner Landes
abgegeben werden und dort erfolgt die manuelle Eingabe der Meldedaten in das
System.
Gästebonuskarte - Gerocard
Mit der Gerocard profitieren unsere Übernachtungsgäste ab
2024 von einer Vielzahl an Vorzugsleistungen in Form von Rabatten oder
Sachleistungen bei rund vierzig regionalen Partnerbetrieben. Neben der
Gästekarte erhalten die Urlauber ein gedrucktes Couponheft mit einer
thematischen Übersicht der Vorzugsleistungen. An den Akzeptanzstellen der
Gerocard können unsere Gäste dann ihre Bonusleistungen einlösen. Dabei erfolgt
eine einfache Sichtkontrolle der Gästekarte und eine Entwertung des
Couponheftes durch den jeweiligen Vorteilsgeber.
Die Bonusleistungen werden teilweise über den
Gästebeitrag finanziert, so dass die Gäste einen unmittelbaren Vorteil aus der
Gästekarte ziehen werden. Mit der Gerocard stärken wir die Identität unserer
Region gegenüber dem Gast und weitere Betriebe des Gerolsteiner Landes werden
in das lokale Wirtschaftsnetzwerk einbezogen.
Weitere Informationen und Anschauungsmaterial zum Thema
Gästebeitrag & Gästekarte erhalten Sie über den Sitzungsvortrag am
06.12.23.
Stadtbürgermeister
Uwe Schneider erläutert den Tagesordnungspunkt. Nach einigen Nachfragen nimmt
der Ausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis. Es erfolgt keine Abstimmung.