Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein beschloss Mitte Oktober 2023 die Erhebung eines Gästebeitrags für die Ferienregion Gerolsteiner Land, dabei handelt es sich um eine Gebühr, die von den Übernachtungsgästen bezahlt und finanziell getragen wird.

Die Einnahmen aus dem Gästebeitrag ermöglichen einerseits Investitionen in die touristische Infrastruktur der Region und andererseits können dem Gast Vorzugsleistungen während des Aufenthaltes angeboten werden. Die Erweiterung der Infrastruktur bezieht sich unter anderem auf Projekte, die als Ausflugsziele mit Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Hierzu gehören beispielsweise die Einrichtung von Outdoor-Erlebnisparks oder Wanderwegen. Diese Projekte zur Schaffung touristischer Highlights können trotz Fördergelder nur mit gesonderten Mitteln gegenfinanziert werden.

Von der Erweiterung der touristischen Infrastruktur im Freizeit- und Erholungsbereich profitieren Touristen und Einheimische gleichermaßen. Erlebniseinrichtungen wie regionale Wander- und Radwege, Themenparks, Museen, usw. dienen der lokalen Bevölkerung ebenfalls zur Erholung und steigern die Attraktivität einer Region. Der Bau und die Instandhaltung für den laufenden Betrieb der Einrichtungen erhöht das Auftragsvolumen der lokalen Handwerksbetriebe. Die regionalen Wertschöpfungsketten werden auf vielseitige Weise durch die Investitionsmaßnahmen gestärkt und langfristig gesichert.

 

Gästebeitrag

Ab dem 01. Januar 2024 wird für alle Unterkunftsbetriebe im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein ein verpflichtendes Meldewesen mit einem Gästebeitrag von 0,75 Euro pro Nacht für Übernachtungsgäste ab dem 7. Lebensjahr eingeführt. In den Gemeinden Hillesheim, Stadtkyll und den Betrieben des Tourismusvereins Vulkaneifel e.V. wird ein zusätzlicher Gästebeitrag von 0,75 Euro erhoben. Für die Gäste der betroffenen Unterkünfte ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 1,50 Euro pro Nacht und Gast.

Diese Beiträge werden zukünftig durch das digitale Meldesystem der Firma AVS - Abrechnungs- und Verwaltungssysteme GmbH verwaltet und abgerechnet. Der Betrag soll vom Meldesystem je zur Hälfte an die Gemeinden Hillesheim und Stadtkyll, die TVV-Betriebe und die VG Gerolstein abgeführt werden.

Derzeit wird das digitale Meldesystem durch die AVS GmbH in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Touristik GmbH Gerolsteiner Land eingerichtet.

Die Unterkunftsbetriebe werden am 07.12.23 um 09.30 Uhr und 12.12.23 um 18.00 Uhr zu Informationsveranstaltungen eingeladen, um die Details des Meldesystems vorzustellen und die Umsetzungsmaßnahmen zu besprechen. Mit der Inbetriebnahme des Meldesystems ist ab dem 12. Dezember 2023 zu rechnen, so dass in der weiteren Folge die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde und der Touristik GmbH in der Systemanwendung und -betreuung geschult werden können.

Anschließend müssen die Stammdaten der Unterkunftsbetriebe manuell in das Meldesystem eingepflegt werden, damit die Gästebeitragsabrechnung ab dem 01.01.24 beginnen kann.

Im Januar 2024 erfolgt die Schulung der Unterkunftsbetriebe zur Systembedienung. Die Unterkünfte mit einer eigenen Hotel-Management-Software werden voraussichtlich mit Beginn des neuen Jahres die Gästebeiträge über ihre Managementsysteme einziehen und durch Anbindung an das Meldesystem an die VG weiterleiten. Die anderen Betriebe erhalten nach der Schulung die Anmeldedaten für ihren Online-Zugang zum Meldesystem und können die Gästedaten in ein Onlineformular eintragen und an die Verbandsgemeindeverwaltung übermitteln. Den Gastgeberbetrieben ohne Internetanschluss und Computerhardware wird für eine Übergangsfrist von einem Quartal die Abwicklung über einen manuellen Meldescheinvordruck angeboten. Zu diesem Zweck werden vor Jahresbeginn geeignete Meldescheinvordrucke herausgegeben.

Für Betriebe, die auch perspektivisch über keine technische Ausstattung verfügen werden, muss das manuelle Meldesystem mit einer verlängerten Übergangsfrist angeboten werden. Die anfallenden Meldescheine müssen regelmäßig in den Tourist-Informationen des Gerolsteiner Landes abgegeben werden und dort erfolgt die manuelle Eingabe der Meldedaten in das System.

 

 

Gästebonuskarte - Gerocard

Mit der Gerocard profitieren unsere Übernachtungsgäste ab 2024 von einer Vielzahl an Vorzugsleistungen in Form von Rabatten oder Sachleistungen bei rund vierzig regionalen Partnerbetrieben. Neben der Gästekarte erhalten die Urlauber ein gedrucktes Couponheft mit einer thematischen Übersicht der Vorzugsleistungen. An den Akzeptanzstellen der Gerocard können unsere Gäste dann ihre Bonusleistungen einlösen. Dabei erfolgt eine einfache Sichtkontrolle der Gästekarte und eine Entwertung des Couponheftes durch den jeweiligen Vorteilsgeber.

Die Bonusleistungen werden teilweise über den Gästebeitrag finanziert, so dass die Gäste einen unmittelbaren Vorteil aus der Gästekarte ziehen werden. Mit der Gerocard stärken wir die Identität unserer Region gegenüber dem Gast und weitere Betriebe des Gerolsteiner Landes werden in das lokale Wirtschaftsnetzwerk einbezogen.

Weitere Informationen und Anschauungsmaterial zum Thema Gästebeitrag & Gästekarte erhalten Sie über den Sitzungsvortrag am 06.12.23.

 

Stadtbürgermeister Uwe Schneider erläutert den Tagesordnungspunkt. Nach einigen Nachfragen nimmt der Ausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis. Es erfolgt keine Abstimmung.