Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt das Abrechnungsgebiet zur Festsetzung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Buchenstraße wie vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 10  Sonderinteresse: 1

 

 

Beschluss 2:

 

Die beitragsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 116.168,84 €. Abzüglich des Gemeindeanteils von 10 % (11.616,88 €) verbleibt ein umzulegender Aufwand in Höhe von 104.551,96 €. Bei einer gewichteten Fläche von 7.131,73 m² wird der Beitragssatz auf 14,660110 €/m² gewichtete Fläche festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beiträge festzusetzen und zu erheben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 10  Sonderinteresse: 1


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Ausschließungsgründe liegen bei Michael Hardt vor. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Sachverhalt:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Winfried Schegner von der Verbandsgemeindeverwaltung. Herr Schegner erklärt den Anwesenden die Hintergründe für die Berechnung und Beantworten die hierzu gestellten Fragen.

 

Die Buchenstraße ist vor einigen Jahren erstmalig hergestellt worden und entspricht den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen gem. § 8 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Ortsgemeinde Berndorf.

 

Hiernach sind die Erschließungsanlagen endgültig hergestellt, wenn

·         ihre Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde stehen

·         die Anlage über eine betriebsfertige (Straßen-)Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtung verfügt

·         die Fahrbahn einen tragfähigen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauart besteht.

 

Bei der erstmaligen Herstellung handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach den §§ 123 ff Baugesetzbuch (BauGB). Die Kostenverteilung richtet sich gem. § 129 BauGB i.V.m. § 4 EBS. Hiernach tragen die unmittelbar an der Erschließungsanlagen liegenden und durch diese erschlossenen Grundstücke 90 % und die Ortsgemeinde 10 % der beitragsfähigen Aufwendungen.

 

Die beitragspflichtigen Grundstücke sind nachstehend wie folgt abgegrenzt:

 

 

Die Übersicht der einzelnen beitragspflichtigen Grundstücke ist als Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinfosystem eingestellt. Die gesamte gewichtete Fläche (Grundstücksfläche abzüglich Tiefenbegrenzung und Mehrfacherschließung, zzgl. Vollgeschosszuschlag) beträgt 7.131,73 m².

 

Der gesamte beitragsfähige Aufwand für die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage „Buchenstraße“ beträgt 116.168,84 €. Gemäß § 4 der Erschließungsbetragssatzung trägt die Ortsgemeinde 10 v.H:. des beitragsfähigen Aufwandes =11.616,88 €. Auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke sind demnach 104.551,96 € zu verteilen.

 

Die gesamte zu berücksichtigende gewichtete Fläche beträgt 7.131,73 m². Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche beträgt somit 14,66011 €.