Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat beschließt das
Abrechnungsgebiet zur Festsetzung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen für
die erstmalige Herstellung der Buchenstraße wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 10
Sonderinteresse: 1
Beschluss 2:
Die beitragsfähigen Gesamtkosten
belaufen sich auf 116.168,84 €. Abzüglich des Gemeindeanteils von 10 % (11.616,88
€) verbleibt ein umzulegender Aufwand in Höhe von 104.551,96 €. Bei einer
gewichteten Fläche von 7.131,73 m² wird der Beitragssatz auf 14,660110 €/m²
gewichtete Fläche festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beiträge festzusetzen und zu erheben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 10
Sonderinteresse: 1
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Ausschließungsgründe
liegen bei Michael Hardt vor. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teil.
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende
Herrn Winfried Schegner von der Verbandsgemeindeverwaltung. Herr Schegner
erklärt den Anwesenden die Hintergründe für die Berechnung und Beantworten die
hierzu gestellten Fragen.
Die Buchenstraße ist vor einigen
Jahren erstmalig hergestellt worden und entspricht den Merkmalen der endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlagen gem. § 8 der Erschließungsbeitragssatzung
(EBS) der Ortsgemeinde Berndorf.
Hiernach sind die
Erschließungsanlagen endgültig hergestellt, wenn
·
ihre Flächen im Eigentum der
Ortsgemeinde stehen
·
die Anlage über eine
betriebsfertige (Straßen-)Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtung verfügt
·
die Fahrbahn einen tragfähigen
Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder einem
ähnlichen Material neuzeitlicher Bauart besteht.
Bei der erstmaligen Herstellung
handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach den §§ 123 ff
Baugesetzbuch (BauGB). Die Kostenverteilung richtet sich gem. § 129 BauGB
i.V.m. § 4 EBS. Hiernach tragen die unmittelbar an der Erschließungsanlagen
liegenden und durch diese erschlossenen Grundstücke 90 % und die Ortsgemeinde
10 % der beitragsfähigen Aufwendungen.
Die beitragspflichtigen
Grundstücke sind nachstehend wie folgt abgegrenzt:
Die Übersicht der einzelnen
beitragspflichtigen Grundstücke ist als Anlage zu dieser Vorlage im
Ratsinfosystem eingestellt. Die gesamte gewichtete Fläche (Grundstücksfläche
abzüglich Tiefenbegrenzung und Mehrfacherschließung, zzgl.
Vollgeschosszuschlag) beträgt 7.131,73 m².
Der gesamte beitragsfähige Aufwand
für die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage „Buchenstraße“ beträgt
116.168,84 €. Gemäß § 4 der Erschließungsbetragssatzung trägt die Ortsgemeinde
10 v.H:. des beitragsfähigen Aufwandes =11.616,88 €. Auf die von der Anlage
erschlossenen Grundstücke sind demnach 104.551,96 € zu verteilen.
Die gesamte zu berücksichtigende
gewichtete Fläche beträgt 7.131,73 m². Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche
beträgt somit 14,66011 €.