Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
Fläche Flur 7 Nr. 42 (In Frommelt) auf der Grundlage des Erlasses des
Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz vom 19.09.2002, Az:
1025-88690-1 und dem aktuellen Stand des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes
als vorgezogene Kompensationsmaßnahme im Sinne des § 8 Landesnaturschutzgesetz
zu behandeln. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem
Landkreis Vulkaneifel – Untere Naturschutzbehörde - zu schließen.
Sachverhalt:
Seit Einführung der Ökokonto-Regel-RLP
haben die Gemeinden die Möglichkeit, Flächen für Kompensationsmaßnahmen
(Ausgleichmaßnahmen) zu bevorraten. Durch das Ökokonto wird eine zeitliche
Entzerrung zwischen Kompensationsmaßnahme und dem Eingriff in die Natur
erreicht. Werden die Ausgleichmaßnahmen erst im Rahmen der Planungen für das
entsprechende Projekt beantragt, kommt es zu zeitlichen Verzögerungen im
gesamten Genehmigungsverfahren. Durch das Ökokonto kann also eine Fläche lange
vor einer konkreten Baumaßnahme als Ausgleichfläche gutgeschrieben werden.
Im konkreten Fall betrifft das die
Fläche im Flur 7 Nr. 42 (Alter Kyllarm/Tümpel) südlich der Ortslage Dohm. Die Parzelle hat eine Größe von 10.461m² und
ist im Eigentum der Ortsgemeinde.