Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Fläche Flur 7 Nr. 42 (In Frommelt) auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz vom 19.09.2002, Az: 1025-88690-1 und dem aktuellen Stand des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes als vorgezogene Kompensationsmaßnahme im Sinne des § 8 Landesnaturschutzgesetz zu behandeln. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Vulkaneifel – Untere Naturschutzbehörde - zu schließen.


Sachverhalt:

 

Seit Einführung der Ökokonto-Regel-RLP haben die Gemeinden die Möglichkeit, Flächen für Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichmaßnahmen) zu bevorraten. Durch das Ökokonto wird eine zeitliche Entzerrung zwischen Kompensationsmaßnahme und dem Eingriff in die Natur erreicht. Werden die Ausgleichmaßnahmen erst im Rahmen der Planungen für das entsprechende Projekt beantragt, kommt es zu zeitlichen Verzögerungen im gesamten Genehmigungsverfahren. Durch das Ökokonto kann also eine Fläche lange vor einer konkreten Baumaßnahme als Ausgleichfläche gutgeschrieben werden.

Im konkreten Fall betrifft das die Fläche im Flur 7 Nr. 42 (Alter Kyllarm/Tümpel) südlich der Ortslage Dohm.  Die Parzelle hat eine Größe von 10.461m² und ist im Eigentum der Ortsgemeinde.