Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Vom 13.– 27.11.2023 hat der Planentwurf gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner bei der VG-Verwaltung und beim Ortsbürgermeister offengelegen. Vorschläge durch Einwohner wurden keine gemacht.

Da sowohl der Ergebnishaushalt mit 8.480,00€ als auch der Finanzhaushalt mit 23.350,00 im Ergebnis positiv sind, wird der Haushalt für das 2024 ausgeglichen.

Die Ausgabenseite wird wie immer im Wesentlichen von den Umlagen (Kindergarten, VG und Kreis) bestimmt. Die Berechnung der Umlagen erfolgt auf dem Stand der aktuellen Hebesätze, vorbehaltlich der Beschlüsse von Kreis und VG.  Im Übrigen sind bei verschiedenen Kostenstellen (Gemeindehaus, Spielplatz, Straßen etc.) Pauschalbeträge angesetzt, um im Laufe des Jahres auf unvorhersehbare Ereignisse (Reparaturen etc.) reagieren zu können. Zusätzlich sind 1.500€ als Fixbeitrag für die Teilnahme/Durchführung am „Zukunftscheck Dorf“ im kommenden Jahr eingeplant.

Auf der Einnahmeseite fällt auf, dass die Ortgemeinde im kommenden Jahr weder eine Schlüsselzuweisung A bekommt noch in den Genuss der neu eingeführten Schlüsselzuweisung B kommt. Grund dafür ist, dass die Pro-Kopf-Steuerkraft der Ortsgemeinde über der landesdurchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner (Schwellenwert) liegt.

Investitionstätigkeiten sind keine geplant.

Der aktuelle Stand der Forderungen gegenüber der VG (Rücklage) beträgt rund 735.000€.