Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Stadtkyll fasst die folgenden Beschlüsse:

 

Beschluss 1:

Der Ortsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Der Rat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in vollem Umfange an.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Die gegebenen Hinweise werden in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja: 13

 

 

Beschluss 2:

Unter Bezugnahme auf den in gleicher Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat Stadtkyll den vorliegenden Bebauungsplan „Kyllpark – 10. Änderung, Teilbereich Wohnmobilstellplätze und Veranstaltungsfläche“ als Satzung und billigt die Begründung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde:

 

                              Ein Bild, das Text, Diagramm, Plan, Reihe enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja: 13

 

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

.

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark – Teilbereich Wohnmobilstellplätze und Veranstaltungsfläche“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde zusammen mit dem Offenlagebeschluss am 11.08.2023 öffentlich bekanntgegeben. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne Umweltprüfung und Durchführung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung.

Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Nr. 59, 60, 61 und 199/2 und ist im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan „Kyllpark – 5. Änderung“ aus dem Jahre 1982 als private Grünfläche festgesetzt.

Der geplante Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

 

                Ein Bild, das Luftfotografie, Vogelperspektive, Karte, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

                         

Durch die Ausweisung als „Sondergebiet der Erholung – Zweckbestimmung Wohnmobilstellplätze und Veranstaltungsfläche“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Wohnmobilstellplatzes mit rund 25 Stellplätzen zu je 65 m² geschaffen werden. Die Nutzung für sporadisch stattfindende kulturelle Veranstaltungen (wie Kirmes) ist auch weiterhin möglich.

 

In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Rat die Entwurfsunterlagen für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 gebilligt, welche sodann in der Zeit vom 21.08.2023 bis 21.09.2023 erfolgte. Ort und Dauer der Auslegung erfolgte am 11.08.2023 in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“, Ausgabe 32/2023. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde in der diesem Beschluss beigefügten Liste aufgeführt und um den jeweiligen Abwägungsvorschlag ergänzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken gegen die Planung vorgebracht.