Sitzung: 22.11.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-0571/23/35-038
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll
fasst die folgenden Beschlüsse:
Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Der Rat schließt sich
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in vollem Umfange an.
Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Die gegebenen Hinweise werden in
die Planunterlagen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja: 13
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den in
gleicher Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat
Stadtkyll den vorliegenden Bebauungsplan „Kyllpark – 10. Änderung, Teilbereich
Wohnmobilstellplätze und Veranstaltungsfläche“ als Satzung und billigt die
Begründung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug
abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde:
Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss nach
Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja: 13
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
.
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat
in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung
des Bebauungsplanes „Kyllpark – Teilbereich Wohnmobilstellplätze und
Veranstaltungsfläche“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde zusammen mit dem
Offenlagebeschluss am 11.08.2023 öffentlich bekanntgegeben. Die Änderung des
Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung, ohne Umweltprüfung und Durchführung der
Eingriffs-/Ausgleichsregelung.
Der Änderungsbereich umfasst
Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Nr. 59, 60, 61 und
199/2 und ist im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan „Kyllpark – 5. Änderung“
aus dem Jahre 1982 als private Grünfläche festgesetzt.
Der geplante Geltungsbereich ist im
nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Durch die Ausweisung als
„Sondergebiet der Erholung – Zweckbestimmung Wohnmobilstellplätze und
Veranstaltungsfläche“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Anlage eines Wohnmobilstellplatzes mit rund 25 Stellplätzen zu je 65 m²
geschaffen werden. Die Nutzung für sporadisch stattfindende kulturelle
Veranstaltungen (wie Kirmes) ist auch weiterhin möglich.
In seiner Sitzung am 19.07.2023
hat der Rat die Entwurfsunterlagen für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2
gebilligt, welche sodann in der Zeit vom 21.08.2023 bis 21.09.2023 erfolgte.
Ort und Dauer der Auslegung erfolgte am 11.08.2023 in der Wochenzeitung
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“, Ausgabe 32/2023. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die während der Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde
in der diesem Beschluss beigefügten Liste aufgeführt und um den jeweiligen
Abwägungsvorschlag ergänzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und
Bedenken gegen die Planung vorgebracht.