Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Gerolstein als planerische Grundlage entsprechend des LEP IV zu übernehmen und die Bauleitplanung an diesem Konzept auszurichten.


Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf die Nachnutzungen freiwerdender Immobilien im Bereich der Sarresdorfer Straße sowie den Wegfall des Brunnengeländes als möglichen Standort für Einzelhandelsnutzung hat die Stadt Gerolstein das Büro Planung1 aus Wittlich mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt.

 

Auch aus raumordnerischer Sicht ist eine Fortschreibung des aktuellen Konzeptes aus dem Jahre 2012 aufgrund der veränderten Lage geboten.

 

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist in den Gremien der Stadt Gerolstein eingehend beraten worden. Der Stadtrat hat am 13.04.2022 den Entwurf der Fortschreibung beschlossen und gebeten das Verfahren zur Beteiligung durchzuführen. Am 12.05.2022 hat der Verbandsgemeinderat ebenfalls den Entwurf angenommen und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Die Stadt Gerolstein hat nach vorheriger Abwägung (die Abwägungstabelle ist zur Information im Gremieninfoportal abrufbar) der Stellungnahmen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept am 11.10.2023 im Stadtrat beschlossen und bittet die VG das Konzept als bauleitplanerisches Konzept für die Flächennutzungsplanung zu übernehmen.