Sitzung: 27.11.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-0565/23/01-265
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den
Bürgermeister zu ermächtigen den „Vertrag zur Durchführung von Maßnahmen aus
dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Ortsgemeinden Hinterweiler,
Kirchweiler, Berlingen und Pelm“ zu unterzeichnen. Die Planung der Maßnahme
wird vor Beantragung der Fördermittel dem Ausschuss zur Beschlussfassung
vorlegt.
Sachverhalt:
2018 haben sich die Ortsgemeinden Pelm und Berlingen
zusammen mit den Ortsgemeinden Hinterweiler und Kirchweiler (beide VG Daun)
zusammengeschlossen, um ein Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept für den
Einzugsbereich des Gewässersystems Berlinger Bach erstellen zu lassen.
Am 01.10.2019 fand für dieses gemeinsames Konzept der
„Kick-off“-Termin statt. Im Nachgang wurde das Konzept unter Federführung der
VG Daun gemeinsam mit Workshops unter den Schwierigkeiten der Corona-Pandemie
erarbeitet. Das Konzept wurde im August 2022 im Entwurf fertig gestellt und der
SGD zur Prüfung übergeben. Die Prüfung wurde am 14.11.2022 abgeschlossen und es
musste noch einige Änderungen eingepflegt werden. Das Konzept liegt in der
finalen Fassung seit Mitte des Jahres 2023 vor.
Aus dem Gesamtkonzept ergibt sich eine Vielzahl von
Maßnahmen für alle Akteure, die im Zusammenhang mit den Gewässern Aufgaben zu
erfüllen haben. Die Maßnahmensteckbriefe sind dabei nach Zuständigkeit und
Prioritäten unterteilt.
In der Gesamtbetrachtung des Gewässers Berlinger Bach ist
in der Maßnahmenbeschreibung eine Maßnahme enthalten, die für die Ortsgemeinden
Berlingen und Pelm große Rückhaltepotentiale aktivieren könnte.
Diese Maßnahme wurde auch höher
priorisiert als eine bereits beantragte Renaturierung des Berlinger Baches
innerhalb der Ortslage Berlingen.
Um eine solche Maßnahme umzusetzen,
müssen die beiden Verbandsgemeinden – unter Beteiligung der Ortsgemeinden – in
den jeweiligen Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Zunächst gilt dies vor allem
für die Beantragung von Fördermitteln sowie die Abbildung der Maßnahme im
Haushalt.
Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber ist dazu eine
einfache vertragliche Vereinbarung ausreichend. Der Entwurf der Vereinbarung
ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Zielsetzung ist eine Umsetzung der im HWSK
dargestellten Maßnahme im Rahmen der Aktion Blau Plus.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein würde für die Maßnahme
die vollständige Bearbeitung übernehmen, da die Maßnahme dem Schutz der Ortsgemeinden
Berlingen und Pelm dient. Entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss
„Bauen, Planen und Umwelt“ vom 02.11.2023 würde die VG für die Maßnahme auch
den 10%igen Eigenanteil übernehmen, da es sich um eine Renaturierungsmaßnahme
eines Gewässers 3. Ordnung außerhalb der Ortslagen handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushaltsplan 2024 wurde für die Maßnahme ein Planungsansatz eingestellt.