Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Bürgermeister zu ermächtigen den „Vertrag zur Durchführung von Maßnahmen aus dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Ortsgemeinden Hinterweiler, Kirchweiler, Berlingen und Pelm“ zu unterzeichnen. Die Planung der Maßnahme wird vor Beantragung der Fördermittel dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorlegt.


Sachverhalt:

 

2018 haben sich die Ortsgemeinden Pelm und Berlingen zusammen mit den Ortsgemeinden Hinterweiler und Kirchweiler (beide VG Daun) zusammengeschlossen, um ein Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept für den Einzugsbereich des Gewässersystems Berlinger Bach erstellen zu lassen.

 

Am 01.10.2019 fand für dieses gemeinsames Konzept der „Kick-off“-Termin statt. Im Nachgang wurde das Konzept unter Federführung der VG Daun gemeinsam mit Workshops unter den Schwierigkeiten der Corona-Pandemie erarbeitet. Das Konzept wurde im August 2022 im Entwurf fertig gestellt und der SGD zur Prüfung übergeben. Die Prüfung wurde am 14.11.2022 abgeschlossen und es musste noch einige Änderungen eingepflegt werden. Das Konzept liegt in der finalen Fassung seit Mitte des Jahres 2023 vor.

 

Aus dem Gesamtkonzept ergibt sich eine Vielzahl von Maßnahmen für alle Akteure, die im Zusammenhang mit den Gewässern Aufgaben zu erfüllen haben. Die Maßnahmensteckbriefe sind dabei nach Zuständigkeit und Prioritäten unterteilt.

 

In der Gesamtbetrachtung des Gewässers Berlinger Bach ist in der Maßnahmenbeschreibung eine Maßnahme enthalten, die für die Ortsgemeinden Berlingen und Pelm große Rückhaltepotentiale aktivieren könnte.

 

 

Diese Maßnahme wurde auch höher priorisiert als eine bereits beantragte Renaturierung des Berlinger Baches innerhalb der Ortslage Berlingen.

 

Um eine solche Maßnahme umzusetzen, müssen die beiden Verbandsgemeinden – unter Beteiligung der Ortsgemeinden – in den jeweiligen Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Zunächst gilt dies vor allem für die Beantragung von Fördermitteln sowie die Abbildung der Maßnahme im Haushalt.

 

Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber ist dazu eine einfache vertragliche Vereinbarung ausreichend. Der Entwurf der Vereinbarung ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Zielsetzung ist eine Umsetzung der im HWSK dargestellten Maßnahme im Rahmen der Aktion Blau Plus.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein würde für die Maßnahme die vollständige Bearbeitung übernehmen, da die Maßnahme dem Schutz der Ortsgemeinden Berlingen und Pelm dient. Entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss „Bauen, Planen und Umwelt“ vom 02.11.2023 würde die VG für die Maßnahme auch den 10%igen Eigenanteil übernehmen, da es sich um eine Renaturierungsmaßnahme eines Gewässers 3. Ordnung außerhalb der Ortslagen handelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2024 wurde für die Maßnahme ein Planungsansatz eingestellt.