Sitzung: 27.11.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-0564/23/01-264
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die
Teilfortschreibung Neubaugebiete mit der erläuterten Flächenkulisse
entsprechend den Darstellungen der Anlage fortzuführen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, bei der
Kreisverwaltung Vulkaneifel die landesplanerische Stellungnahme zu
aktualisieren bzw. neu zu beantragen und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 04.11.2021 hat der Verbandsgemeinderat
den Entwurf der Teilfortschreibung Neubaugebiete angenommen und die Verwaltung
beauftragt die landesplanerische Stellungnahme zu beantragen.
Die Landesplanerische Stellungnahme wurde am 29.03.2022
beantragt. Den Entwurf der Stellungnahme haben wir am 06.12.2022 erhalten. Am
26.04.2023 haben wir über den Inhalt und den Gang des Verfahrens sowie die
Problematiken mit dem Schwellenwert berichtet.
In der Zwischenzeit haben wir uns gemeinsam mit den
betroffenen Ortsgemeinden, dem Planungsbüro um die Bereinigung des
Schwellenwertes bemüht sowie diverse Änderungen in der Flächenkulisse der
Fortschreibung vorgenommen, um die Ziele der Teilfortschreibung noch zu
erreichen.
Das Bundesverwaltungsgerichtes hat mit seinem Urteil vom
18.07.2023 – 4 CN 3.22 den § 13b BauGB mit Unionrecht unvereinbar erklärt,
woraus sich für diesen Paragrafen ein rückwirkendes Anwendungsverbot ergibt.
Der § 13b hat kleiner Wohngebiete ohne vorherige Flächennutzungsplanung
ermöglicht. Durch den Wegfall dieses Paragrafen sind diese Bauleitplanungen in
das sog. Regelverfahren zu überführen. Dies bedeutet, dass aufgrund des
Entwicklungsgebotes des § 8 BauGB, für diese Bebauungspläne auch der
Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden muss.
Diese Verfahren wurden daher nun in die Fortschreibung
Neubaugebiete aufgenommen, damit sich die Verfahrensverzögerungen in diesen
Bereichen in Grenzen halten. Darüber hinaus konnten die Schwellenwerte in
großen Teilen verbessert werden:
Durch die Verwaltung werden weitere Details in der
Sitzung erläutert.
Die aktuellen Planzeichnungen sind der Vorlage beigefügt
(abrufbar im Gremieninfoportal).