Sitzung: 27.11.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-0563/23/01-263
Beschluss
Anlage Nr. 27
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: 15
Beschluss
Anlage Nr. 39
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: 15
Beschluss
Anlage Nr. 40
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: 15
Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat die während der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise vollumfänglich
zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle
abzuwägen.
Die Billigung der Entwürfe zur regulären Offenlage erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt, da derzeit aufgrund der umfangreichen Beauftragung von
Fachgutachten noch nicht ersichtlich ist, inwieweit Änderungen der Planung erforderlich
werden.
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat am 16.12.2021 den
Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den
Industrie- und Gewerbepark in Wiesbaum (IGP Wiesbaum) gefasst, um zusätzliche
gewerbliche Flächen und einen neuen Feuerwehrstandort auszuweisen. Das
Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes des Zweckverbandes IGP Wiesbaum
und zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen im
Parallelverfahren.
Der geplante Umfang der Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes ist nachfolgend abgedruckt:
Dem Verbandsgemeinderat wurde am 11.05.2023 die Planung
des Büros isu, Bitburg, zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
vorgestellt und erläutert. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der
frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.
Der Planentwurf und die Begründung zur Teilfortschreibung
des Flächennutzungsplanes für den Bereich „IGP Wiesbaum“ haben in der Zeit vom
24.07.2023 bis 25.08.2023 bei der Verbandsgemeinde Gerolstein öffentlich
ausgelegen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte in der Wochenzeitung „Gerolstein
aktuell“ vom 14.07.2023, Ausgabe 28/2023.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2023 über die öffentliche Auslegung
unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Offenlage sowie
die Würdigung des Planungsbüros isu, Bitburg hierzu werden in der
Ausschusssitzung vorgetragen. Die jeweiligen Stellungnahmen und der
Abwägungsvorschlag hierzu sind aus der als Anlage beigefügten Zusammenstellung
ersichtlich und wurden den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes wurden hauptsächlich Anregungen zum
Bebauungsplanverfahren vorgebracht. Diese umfassten z.B. die Anregungen zur
Aktualisierung des Entwässerungskonzeptes, die Erforderlichkeit von externen
Ausgleichsflächen, Hinweise zu Leitungsverläufen, redaktionelle Änderungen der
textlichen Festsetzungen (Verweisquelle aktualisieren) etc.
Folgende weitere zentrale Erkenntnisse können aus den
eingegangenen Stellungnahmen zur Teilfortschreibung zusammengefasst werden:
Ø
Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten und
Angaben zur Überflutungsgefährdung des neuen Feuerwehrstandortes
Ø
Hinweis auf Störfallverordnung
Ø
Keine Erforderlichkeit zur Beantragung einer
landesplanerischen Stellungnahme für die hinzugekommenen Bereiche
Frage nach Baufenster Feuerwehr –
es wird in der Sitzung erläutert, dass dies voraussichtlich ausreichend ist.