Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss Anlage Nr. 27

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 15

 

 

Beschluss Anlage Nr. 39

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 15

 

 

Beschluss Anlage Nr. 40

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 15

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die während der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle abzuwägen.

 

Die Billigung der Entwürfe zur regulären Offenlage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da derzeit aufgrund der umfangreichen Beauftragung von Fachgutachten noch nicht ersichtlich ist, inwieweit Änderungen der Planung erforderlich werden.


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Industrie- und Gewerbepark in Wiesbaum (IGP Wiesbaum) gefasst, um zusätzliche gewerbliche Flächen und einen neuen Feuerwehrstandort auszuweisen. Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes des Zweckverbandes IGP Wiesbaum und zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen im Parallelverfahren.

 

Der geplante Umfang der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist nachfolgend abgedruckt:

 

Ein Bild, das Diagramm, Plan, Screenshot, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Dem Verbandsgemeinderat wurde am 11.05.2023 die Planung des Büros isu, Bitburg, zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vorgestellt und erläutert. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.

 

Der Planentwurf und die Begründung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „IGP Wiesbaum“ haben in der Zeit vom 24.07.2023 bis 25.08.2023 bei der Verbandsgemeinde Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte in der Wochenzeitung „Gerolstein aktuell“ vom 14.07.2023, Ausgabe 28/2023.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2023 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Offenlage sowie die Würdigung des Planungsbüros isu, Bitburg hierzu werden in der Ausschusssitzung vorgetragen. Die jeweiligen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag hierzu sind aus der als Anlage beigefügten Zusammenstellung ersichtlich und wurden den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurden hauptsächlich Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht. Diese umfassten z.B. die Anregungen zur Aktualisierung des Entwässerungskonzeptes, die Erforderlichkeit von externen Ausgleichsflächen, Hinweise zu Leitungsverläufen, redaktionelle Änderungen der textlichen Festsetzungen (Verweisquelle aktualisieren) etc.

 

Folgende weitere zentrale Erkenntnisse können aus den eingegangenen Stellungnahmen zur Teilfortschreibung zusammengefasst werden:

 

Ø  Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten und Angaben zur Überflutungsgefährdung des neuen Feuerwehrstandortes

Ø  Hinweis auf Störfallverordnung

Ø  Keine Erforderlichkeit zur Beantragung einer landesplanerischen Stellungnahme für die hinzugekommenen Bereiche

 

Frage nach Baufenster Feuerwehr – es wird in der Sitzung erläutert, dass dies voraussichtlich ausreichend ist.