Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit
dieser Wappennutzung einverstanden.
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Ratsmitglied Hontheim erkennt für sich
Sonderinteresse nach § 22 GemO und verlässt vor der Beratung und
Beschlussfassung den Sitzungsraum.
Sachverhalt:
Ratsmitglied Hontheim stellt
verschiedene Gegenstände (z. B. Frühstücksbrettchen, Bierglas) dem Rat vor, die
er selbst herstellt und gerne mit dem Birresborner Wappen versehen möchte und
die er auch zum Verkauf an Interessierte anbieten will.