Sitzung: 22.11.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0550/23/15-074
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt
Hillesheim nimmt die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage zur
Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend
gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der
Ausschuss schließt sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und der
Verwaltung in Gänze an. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die reguläre
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB zu beschließen. Die Offenlage der Planunterlagen wird erst dann
durchgeführt, sobald der Fachbeitrag Naturschutz durch das Planungsbüro
eingereicht wird und ein Entwässerungskonzept zur Abwasserbeseitigung sowie ein
Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept durch die Stadt erstellt wurde. Der
Erste Beigeordnete soll durch den Stadtrat ermächtigt werden, nach Vorlage der
entsprechenden Angebote, den Auftrag im Namen der Stadt zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Stadtrat Hillesheim hat in öffentlicher Sitzung am
29.06.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, im Bereich des Hillesheimer See´s
am Bolsdorfer Tälchen, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um hier einen
Wohnmobilstellplatz errichten zu können. Da der Bebauungsplan nicht nach § 8
BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden kann, soll der FNP im
Parallelverfahren abgeändert werden. Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat
sich in öffentlicher Sitzung am 29.09.2022 mit der Teilfortschreibung des FNP
für den vorgesehenen Teilbereich des Wohnmobilstellplatzes einverstanden
erklärt und beschlossen, die Teilfortschreibung für den Bereich am Hillesheimer
See, als Sondergebiet Camping (SO) auszuweisen. Die Teilfortschreibung soll im
Rahmen der Gesamtfortschreibung des FNP realisiert werden.
In öffentlicher Sitzung am 28.06.2023 hat der Stadtrat
die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und auf Empfehlung des Bau- und
Umweltausschuss der Stadt Hillesheim beschlossen, die Planunterlagen frühzeitig
öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen hat in der
Zeit vom 24.07.2023 bis 24.08.2023 stattgefunden. Gleichzeitig wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und
um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die frühzeitige Offenlage wurde am
14.07.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach Auswertung und Gegenüberstellung der eingegangenen
Stellungnahmen durch das Planungsbüro WeSt, soll in heutiger Sitzung die
Vorabwägung der eingereichten Stellungnahmen durchgeführt werden sowie dem
Stadtrat die Empfehlung zur Beschlussfassung der regulären Offenlage.
Seitens der SGD Nord wurde im Rahmen der eingegangenen
Stellungnahme gefordert, dass es für die erforderlichen Maßnahmen zur
Errichtung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen der vertiefenden Planung
eine Detailierung bedarf. Es ist ein Entwässerungskonzept unter Hinweis auf die
Gegebenheiten (teilweise Befestigung) aufzustellen. Das Entwässerungskonzept
zur Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) ist mit den
VG-Werken abzustimmen. Die reguläre Offenlage kann erst durchgeführt werden,
wenn das Entwässerungskonzept vorliegt.
Die VG-Werke teilten mit, dass das anfallende unbelastete
Niederschlagswasser der befestigten Flächen nach den gesetzlichen Vorgaben des
Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz nach Möglichkeit an Ort und Stelle auf
dem Plangebiet direkt oder in einer zentralen Mulde zur Versickerung oder
Rückhaltung gebracht werden muss.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.