Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim nimmt die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ausschuss schließt sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung in Gänze an. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die reguläre Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Die Offenlage der Planunterlagen wird erst dann durchgeführt, sobald der Fachbeitrag Naturschutz durch das Planungsbüro eingereicht wird und ein Entwässerungskonzept zur Abwasserbeseitigung sowie ein Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept durch die Stadt erstellt wurde. Der Erste Beigeordnete soll durch den Stadtrat ermächtigt werden, nach Vorlage der entsprechenden Angebote, den Auftrag im Namen der Stadt zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat Hillesheim hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, im Bereich des Hillesheimer See´s am Bolsdorfer Tälchen, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um hier einen Wohnmobilstellplatz errichten zu können. Da der Bebauungsplan nicht nach § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden kann, soll der FNP im Parallelverfahren abgeändert werden. Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat sich in öffentlicher Sitzung am 29.09.2022 mit der Teilfortschreibung des FNP für den vorgesehenen Teilbereich des Wohnmobilstellplatzes einverstanden erklärt und beschlossen, die Teilfortschreibung für den Bereich am Hillesheimer See, als Sondergebiet Camping (SO) auszuweisen. Die Teilfortschreibung soll im Rahmen der Gesamtfortschreibung des FNP realisiert werden.

In öffentlicher Sitzung am 28.06.2023 hat der Stadtrat die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim beschlossen, die Planunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen hat in der Zeit vom 24.07.2023 bis 24.08.2023 stattgefunden. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die frühzeitige Offenlage wurde am 14.07.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Nach Auswertung und Gegenüberstellung der eingegangenen Stellungnahmen durch das Planungsbüro WeSt, soll in heutiger Sitzung die Vorabwägung der eingereichten Stellungnahmen durchgeführt werden sowie dem Stadtrat die Empfehlung zur Beschlussfassung der regulären Offenlage.

Seitens der SGD Nord wurde im Rahmen der eingegangenen Stellungnahme gefordert, dass es für die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen der vertiefenden Planung eine Detailierung bedarf. Es ist ein Entwässerungskonzept unter Hinweis auf die Gegebenheiten (teilweise Befestigung) aufzustellen. Das Entwässerungskonzept zur Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) ist mit den VG-Werken abzustimmen. Die reguläre Offenlage kann erst durchgeführt werden, wenn das Entwässerungskonzept vorliegt.

Die VG-Werke teilten mit, dass das anfallende unbelastete Niederschlagswasser der befestigten Flächen nach den gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz nach Möglichkeit an Ort und Stelle auf dem Plangebiet direkt oder in einer zentralen Mulde zur Versickerung oder Rückhaltung gebracht werden muss.

Ein Bild, das Text, Diagramm, Karte, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.