Sitzung: 30.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-0552/23/01-242
Beschluss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 in der
Fassung des vorgelegten Entwurfs und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die
Annahme des Entwurfs in dieser Fassung.
Sachverhalt:
Dem
Haupt- und Finanzausschuss obliegt die Vorberatung der Teilhaushalte 1
Organisation und Finanzen, 5 Brandschutz, 6 Zentrale Finanzleistungen sowie des
gesamten Haushaltes.
Die Verwaltung
wird dem Ausschuss den Haushaltsentwurf 2024 mit seinen wesentlichen Inhalten
vorstellen und erläutern.
Demnach
stellt sich der Haushaltsentwurf wie folgt dar:
a) Ergebnishaushalt
Bei Gesamterträgen von 32.597.474 € und
Gesamtaufwendungen von 32.340.063 € stellt sich der Jahresüberschuss auf 257.411
€. Der Haushaushaltsausgleich wird erreicht.
b) Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen stellt
sich auf 1.433.161 €.
Der Haushaltsausgleich gelingt, da dieser positive Saldo
ausreicht, um die planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten im Betrag von 1.299.480
€ zu gewährleisten. Der verbleibende Überschuss im Betrag von 133.681 € wird
zur Mitfinanzierung der Investitionen verwandt.
c) Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 4.567.700 € geplant. Zur
Finanzierung dieser Auszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
(Zuwendungen u. sonstige Einzahlungen) in Höhe von 1.067.280 € zur Verfügung.
Weiterhin der verbleibende Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in
Höhe von 133.681 € und der voraussichtliche Finanzmittelbestand zum 31.12.2023
in Höhe von 1.177.300 €. Der Investitionskreditbedarf stellt sich somit insgesamt
auf 2.189.439 €. Hinzu kommt noch der Kreditbedarf von 1.762.800 € für die
Investitionsmaßnahme „Sanierung Sporthalle Grund- u. Realschule plus“, denn
hier sind die noch aus Vorjahren bestehenden Haushaltsermächtigungen
abzusichern durch eine neue Kreditermächtigung, denn die bisher dafür bestehenden
Kreditermächtigungen sind abgelaufen. Somit stellt sich der
Investitionskreditbedarf des Haushaltsjahres 2024 auf insgesamt 3.952.239 €.
d) Umlagen
Vorgesehene Hebesätze:
-
Verbandsgemeindeumlage
= 37,5 v. H. (Ertrag = 16.646.000 €).
-
Altschuldenumlage
ehem. VG Obere Kyll = 1,3971 v. H. (Ertrag = 176.000 €).
Weiterhin
wird der Ausschuss über die Beschlüsse der Fachausschüsse
(Schulträgerausschuss, Bau-, Planungs- u. Umweltausschuss, Ausschuss für
Generationen, Soziales, Kultur u. Sport) informiert.