Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Annahme des Entwurfs in dieser Fassung.


Sachverhalt:

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegt die Vorberatung der Teilhaushalte 1 Organisation und Finanzen, 5 Brandschutz, 6 Zentrale Finanzleistungen sowie des gesamten Haushaltes.

 

Die Verwaltung wird dem Ausschuss den Haushaltsentwurf 2024 mit seinen wesentlichen Inhalten vorstellen und erläutern.

 

Demnach stellt sich der Haushaltsentwurf wie folgt dar:

 

a)      Ergebnishaushalt

Bei Gesamterträgen von 32.597.474 € und Gesamtaufwendungen von 32.340.063 € stellt sich der Jahresüberschuss auf 257.411 €. Der Haushaushaltsausgleich wird erreicht.

 

b)      Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen stellt sich auf 1.433.161 €.

Der Haushaltsausgleich gelingt, da dieser positive Saldo ausreicht, um die planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten im Betrag von 1.299.480 € zu gewährleisten. Der verbleibende Überschuss im Betrag von 133.681 € wird zur Mitfinanzierung der Investitionen verwandt.

 

c)       Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 4.567.700 € geplant. Zur Finanzierung dieser Auszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuwendungen u. sonstige Einzahlungen) in Höhe von 1.067.280 € zur Verfügung. Weiterhin der verbleibende Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 133.681 € und der voraussichtliche Finanzmittelbestand zum 31.12.2023 in Höhe von 1.177.300 €. Der Investitionskreditbedarf stellt sich somit insgesamt auf 2.189.439 €. Hinzu kommt noch der Kreditbedarf von 1.762.800 € für die Investitionsmaßnahme „Sanierung Sporthalle Grund- u. Realschule plus“, denn hier sind die noch aus Vorjahren bestehenden Haushaltsermächtigungen abzusichern durch eine neue Kreditermächtigung, denn die bisher dafür bestehenden Kreditermächtigungen sind abgelaufen. Somit stellt sich der Investitionskreditbedarf des Haushaltsjahres 2024 auf insgesamt 3.952.239 €.

 

d)      Umlagen

Vorgesehene Hebesätze:

-          Verbandsgemeindeumlage = 37,5 v. H. (Ertrag = 16.646.000 €).

-          Altschuldenumlage ehem. VG Obere Kyll = 1,3971 v. H. (Ertrag = 176.000 €).

 

Weiterhin wird der Ausschuss über die Beschlüsse der Fachausschüsse (Schulträgerausschuss, Bau-, Planungs- u. Umweltausschuss, Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur u. Sport) informiert.