Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 1-0560/23/01-251
Beschluss:
Der
Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport folgt der Empfehlung der
Jugendvertretung und spricht sich für die Durchführung der Wahl der
Jugendvertretung 2024 im Onlinewahlverfahren sowie für eine Reduzierung der
Mitgliederzahl von 21 auf 15 Mitglieder für die nächste Wahlperiode aus.
Die
Verwaltung wird beauftragt, dies bei der weiteren Planung zu berücksichtigen
und mit dem Anbieter in Kontakt zu treten.
Aufgrund
dieser Änderungen empfiehlt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat die I. Änderung
zur Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde
Gerolstein, entsprechend dem Entwurf in der Anlage.
Sachverhalt:
Zur Vorbereitung der Wahl der
Jugendvertretung im Kalenderjahr 2024 hat sich der „Arbeitskreis
Jugendvertretung“ mit dem Vorstand der Jugendvertretung und Vertretern der
Verwaltung ausgetauscht. Themen waren der Rückblick auf die Wahl der Jugendvertretung
2022 sowie ein Ausblick auf die anstehende Wahl. U.a. wurden alternative
Wahlverfahren beleuchtet und die Anzahl der Mitglieder der Jugendvertretung
diskutiert.
·
Alternatives
Wahlverfahren - Onlinewahlverfahren
Da die
Wahlbeteiligung von 9,28 % (128 Wähler:innen von 1.379 Wahlberechtigten)
enttäuschend gering war, hat die Verwaltung im Arbeitskreis zwei alternative
Wahlverfahren mit „Onlinewahl“ und „Briefwahl“ vorgestellt.
Das
Onlinewahlverfahren eines externen Dienstleisters bietet die Möglichkeit der
Stimmabgabe per Handy, Tablet oder Computer über einen QR-Code bzw. einer
Webadresse in die virtuelle Wahlurne. Die Anmeldung zum Wahlsystem erfolgt mit
persönlicher ID und Passwort, sodass die im Grundgesetz verankerten
Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) erfüllt werden.
Aus Sicht des „Arbeitskreises
Jugendvertretung“ und des Vorstandes der Jugendvertretung sprechen folgende
Punkte für die Durchführung der Wahl 2024 im Onlinewahlverfahren:
o
Modernes,
ansprechendes Wahlverfahren
o
Stimmabgabe in einem
Wahlzeitraum von mehreren Tagen/Wochen möglich
o
Ortsunabhängige
Stimmabgabe möglich – kein persönliches Erscheinen im Wahllokal
erforderlich (Urlaub, Krankheit, Ausbildung, Schule außerhalb der VG)
o
Keine Einrichtung
von Wahllokalen bzw. Bildung von Wahlausschüssen an den
Schulstandorten erforderlich = deutlich geringerer Personalbedarf
o
Problem der Vorlage
der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal entfällt.
o
Verringerung des
Organisations- und Verwaltungsaufwandes.
o Positives Feedback aus der VG Simmern-Rheinböllen, welche die Wahl mit
dem Anbieter bereits durchgeführt hat.
Die Mitglieder des
Arbeitskreises favorisieren die „Online-Wahl“. Um eine höhere Wahlbeteiligung
zu erzielen, sollte die Wahl „so einfach wie möglich“ sein.
In der Sitzung der
Jugendvertretung am 02.11.2023 hat der Vorsitzende den Mitgliedern der
Jugendvertretung die alternativen Wahlverfahren vorgestellt. Nach einem kurzen
Austausch hat sich die Jugendvertretung einstimmig für das Onlinewahlverfahren
ausgesprochen.
·
Anzahl der
Mitglieder der Jugendvertretung:
In der
Sitzung der Jugendvertretung am 07.09.2023 wurde vorgeschlagen, die Zahl der
Mitglieder der Jugendvertretung künftig von aktuell 21 auf 15 Mitglieder zu
reduzieren.
Ein
konzentriertes und fokussiertes Arbeiten könne man sich eher mit einer
geringeren Mitgliederanzahl vorstellen. Weiterhin gibt es für die aktuelle
Wahlperiode nur noch eine Nachrücker:in, sofern ein Mitglied sein Mandat
niederlegen würde.
In der Sitzung
am 02.11.2023 hat sich die Jugendvertretung einstimmig für die Reduzierung der
Mitgliederzahl von aktuell 21 auf 15 Mitglieder für die nächste Wahlperiode
ausgesprochen.
·
I. Änderung
der Satzung über die Einrichtung der Jugendvertretung
Aufgrund der
genannten Änderungen zum Wahlverfahren bedarf es eine Änderung der Satzung über
die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Gerolstein vom
30.07.2021.
Die aktuelle
Fassung der Satzung sieht unter § 5 die Mitgliederzahl 21 vor sowie unter § 6
Abs. 5 und 6 eine Urnenwahl gegen Vorlage der jeweiligen Wahlbenachrichtigung
vor. Im Rahmen der vorgenannten Hauptänderungen sind weitere redaktionelle und
formale Änderungen vorzunehmen.
Die Satzungsänderungen, welche
in der Anlage beigefügt sind, wurden von der Jugendvertretung der
Verbandsgemeinde Gerolstein einstimmig beschlossen. Die erforderliche
Zustimmung von 2/3 aller gewählten Mitglieder der Jugendvertretung wurde damit
erreicht.
Für
die letzte Wahl sind Kosten von rd. 2.500 € für Porto und Versand an die rd.
1.400 Wahlberechtigten (Infobrief über die Wahl, Wahlbenachrichtigungen)
entstanden. Diese Kosten werden auch bei der Wahl 2024 entstehen; hinzu kommt
der Betrag für das Online-Wahlverfahren. Im Haushalt 2024 sind Haushaltsmittel
i.H.v. 5.500 € für die Wahl eingestellt. Allerdings wird der personelle Aufwand
der Verwaltung reduziert, da u.a. keine Wahllokale eingerichtet werden müssen;
dadurch werden auch keine ehrenamtlichen Wahlvorstände benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
das Wahlverfahren der „Onlinewahl“ liegt der Verwaltung ein Angebot in Höhe von
2.575 Euro vor. Da das Angebot bereits zwei Monate alt ist und keine direkt
Preisbindungszeitraum besteht, kann es zu einer geringen Preissteigerung
kommen.