Sitzung: 23.11.2023 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 4-0058/23/01-246
Beschluss:
Der
Werkausschuss beschließt grundsätzlich die Durchführung von
Kooperationsmaßnahmen im Wasserschutzgebiet „Quelle Auf dem oberen Bruch“ in
der Gemeinde Walsdorf. Die Wasserschutzberatung des DLR wird gebeten, mit den
Landwirten Kontakt aufzunehmen und die jeweiligen Möglichkeiten der Kooperation
zu erörtern sowie die Vereinbarungen vorzubereiten.
Sachverhalt:
Die
Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet „Quelle Auf dem oberen Bruch“ in
der Gemeinde Walsdorf ist im September 2023 ausgelaufen. Das Wasserschutzgebiet
umfasst insgesamt ca. 53 ha. Die Zone II als mögliche Kooperationsfläche
beträgt 19,37 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (8,3 ha Ackerland und 11,07
ha Grünland, 7 Bewirtschafter).
In
den Jahren 2003 bis 2023 bewegten sich die Nitratwerte im Rohwasser permanent
in einem hohen Bereich zwischen 37 bzw. 38 mg/l. Der Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung beträgt 50 mg/l. Mit diesen Werten ist das Rohwasser der
Quelle „Auf dem oberen Bruch“ derzeit im Bereich der Verbandsgemeinde
Gerolstein am höchsten belastet. Durch Zumischung von Wasser aus dem ZHB
Hillesheim wird derzeit eine Abgabe an die Bevölkerung von 33 mg/l Nitrat
erreicht.
Aufgrund
dessen und auf Wunsch der Gemeinde Walsdorf wurde die Wasserschutzberatung des Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum (DLR) gebeten, mögliche Kooperationsmaßnahmen mit der
Landwirtschaft zu prüfen.
Mögliche
anwendbare Maßnahmen sind nach Auskunft des DLR:
- Nmin Bodenproben
- Wirtschaftsdüngeranalyse
- Verzicht auf die Ausbringung von
Wirtschaftsdünger/innerbetrieblicher Weitertransport von Gülle und
Festmist
- Zwischenfruchtanbau/Untersaat
- Wasserschutzfruchtfolge
Finanzielle Auswirkungen:
Für
die Kooperationsmaßnahmen wurde durch das DLR überschlägig ein jährlicher
Kostenaufwand von gesamt rd. 5.200 € ermittelt. Diese Summe wird mit 50 % durch
Gelder aus dem Wassercent gefördert, woraus sich ein möglicher von den Werken
zu zahlender Betrag von rd. 2.600 € ergibt.
Die
Wasserschutzberatung kann allerdings zu diesem Zeitpunkt weder mit Sicherheit
abschätzen, welche Landwirte sich an der Kooperation beteiligen, noch welche
Maßnahmen von diesen umgesetzt werden. Wann und wie weit sich der Nitratwert
senken lässt, ist nicht abschätzbar, ohne Maßnahmen würde dieser sich in
Zukunft jedoch nicht verbessern, sondern eher verschlechtern.