Sitzung: 23.11.2023 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 4-0057/23/01-245
Beschluss:
Der
Werkausschuss stimmt dem Entwurf des Wirtschaftsplanes für 2024 für die
Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserbeseitigung und Energieerzeugung ohne
Änderungen zu und empfiehlt diesen dem Verbandsgemeinderat zur
Beschlussfassung.
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024
ALLGEMEINES
Die
Verbandsgemeindewerke Gerolstein werden als Eigenbetrieb gemäß § 86
Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit den Vorschriften der Eigenbetriebs-
und Anstaltsverordnung (EigAnVO) geführt.
Der Eigenbetrieb hat nach § 15 Abs. 1 EigAnVO vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus
dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Der
Wirtschaftsplan ist dem Werkausschuss nach § 3 Abs. 4 EigAnVO zur Vorbereitung
zuzuleiten. Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Feststellung des
Wirtschaftsplanes (§ 2 Abs. 2 der EigAnVO).
Zum
31.03.2022 wurde der Betriebszweig „Energie“ eingeführt. Zweck des
Betriebszweiges ist die Erzeugung regenerativer Energien aus
Photovoltaikanlagen sowie die Bereitstellung von Nahwärmenetzen und der
Vertrieb von Energie und Wärme an die Verbandsgemeinde. Als Stammkapital wurde
ein Betrag von 25.000 Euro festgesetzt.
ERTRÄGE
UND AUFWENDUNGEN DER ERFOLGSPLÄNE
ALLGEMEINES
Die
Erfolgspläne wurden entsprechend den Ansätzen der Vorjahre und der
voraussichtlichen Entwicklung des Jahres 2024 aufgestellt. Die Gliederung
entspricht im Wesentlichen der Gewinn- und Verlustrechnung. Neben den Erträgen
und Aufwendungen des Planjahres sind zum Vergleich die Zahlen der Erfolgspläne
des Jahres 2023 und die vorläufigen Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnungen
des Jahres 2022 gegenübergestellt.
ERFOLGSPLAN
WASSERVERSORGUNG
Der
Erfolgsplan 2024 weist in der Sparte Wasserversorgung ein ausgeglichenes
Jahresergebnis aus. Im Vorjahr wurde ein
Jahresverlust von 834.000 € ausgewiesen. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr
ist im Wesentlichen durch die Erhöhung / Anpassung / Vereinheitlichung der
Wasserentgelte begründet. In dem geplanten Vorjahresverlust von 834.000 € war
die Strompreisbremse noch nicht eingerechnet. Bei der Neukalkulation der
Entgelte wurde diese jedoch berücksichtigt. Die aktuell vorliegenden Ergebnisse
aus den Bündelausschreibungen ergeben für 2024 einen durchschnittlichen
Strompreis von rd. 0,33 €/kWh netto.
Im
Zuge der Entgelterhöhung wurde durch Beschluss des Verbandsgemeinderates vom
12. Oktober 2023 außerdem - wie im Bereich Abwasser - die Vereinheitlichung /
Anpassung der Entgelte rückwirkend zum 01.01.2023 vollzogen. Es gelten nunmehr
einheitliche Gebühren und Entgelte für den gesamten Bereich der
Verbandsgemeinde. Damit entfallen auch in der Wasserversorgung die Tarifbereiche
und die bis dato erforderlichen getrennten Kalkulationen in den vor 2023
geltenden Bereichen Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll.
Zur
Ermittlung der Erlöse aus dem Wasserverkauf wurden folgende Wasserabgaben
zugrunde gelegt:
Gerolstein |
Hillesheim |
Obere Kyll |
Gesamt |
|
Tarifabnehmer |
782.000 m³ |
490.000 m³ |
473.000 m³ |
1.745.000
m³ |
Sonderabnehmer |
560.700
m³ |
168.000
m³ |
0
m³ |
728.700
m³ |
Gesamt |
1.342.700 m³ |
658.000 m³ |
473.000 m³ |
2.473.700 m³ |
Daraus resultieren Umsatzerlöse (inkl. Grundgebühr) in
Höhe von 4.498 T€ (im Vergleich zum Vorjahr: 3.876 T€ = +622 T€).
Die Mehrerlöse resultieren aus der Erhöhung /
Anpassung der Wasserentgelte. Der geplante Wasserverkauf wurde aus den
Ist-Zahlen der Vorjahre abgeleitet.
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|
Wasserverkauf |
2.613.273 m³ |
2.502.829 m³ |
2.369.129 m³ |
2.485.800
m³ |
ERFOLGSPLAN VERMIETUNG UND VERPACHTUNG
Der Erfolgsplan 2024 weist in der Sparte
Vermietung und Verpachtung einen Jahresgewinn in Höhe von 3 T€ aus (Vorjahr:
Jahresgewinn 4 T€).
Die eingeplanten Erträge aus
Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen (47 T€) setzen sich wie folgt
zusammen:
1. Mieteinnahmen:
·
TW Gerolsteiner Land 16
T€
·
DB-Reisezentrum 8
T€
·
Backshop 3
T€
·
Fahrschule Wadle 4
T€
·
Öffentliche Toiletten 2
T€
2.
Nebenkostenabrechnungen 10 T€
Gesamt 43
T€
ERFOLGSPLAN ABWASSERBESEITIGUNG
Der
Erfolgsplan 2024 weist in der Sparte Abwasserbeseitigung ein ausgeglichenes
Ergebnis aus (Vorjahr: Jahresgewinn 35 T€). Auf der Ertragsseite werden
geringere Auflösungserträge aus Ertragszuschüssen (-55 T€) durch Zinserträge
aus dem internen Zinsausgleich (+50 T€) weitestgehend ausgeglichen. Insgesamt
sind die Erträge gegenüber dem Vorjahr um 8 T€ geringer ausgefallen. Auf der
Aufwandseite ergeben sich vor allem Mehrkosten für die Unterhaltung der
Abwasserbehandlungsanlagen (+35 T€), für die Klärschlammentsorgung (+32 T€), im
Personalbereich aufgrund Tariferhöhungen (+64 T€) sowie für Zinsaufwendungen
(+31 T€). Dem gegenüber stehen Einsparungen bei den kalkulierten Stromkosten
(-183 T€). Insgesamt erhöhen sich die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 27
T€.
Zur Ermittlung der Erlöse aus Kanalbenutzungsgebühren
und des Wiederkehrenden Beitrages wurden folgende Abwassermengen/Abflussflächen
zugrunde gelegt:
Gerolstein |
Hillesheim |
Obere Kyll |
Gesamt |
|
Einleitungsmengen (Schmutzwasser) |
600.000 m³ |
508.000 m³ |
420.000 m³ |
1.528.000
m³ |
Abflussflächen (Oberflächenwasser) |
3.075.000
m³ |
1.864.000
m³ |
2.164.000
m³ |
7.103.000
m³ |
Daraus resultieren Umsatzerlöse inkl. Grundgebühr von
insgesamt 6.057 T€ (Vorjahr: 6.056 T€).
Die Einmaligen Beiträge für Schmutz- und Oberflächenwasser,
sowie die Investitionskostenanteile für Ortsgemeindestraßen, -wege und -plätze
werden derzeit neu kalkuliert. Dies wird in einer der nächsten Sitzungen
vorgestellt.
ERFOLGSPLAN ENERGIEERZEUGUNG
Der Erfolgsplan 2024 weist im
Betriebszweig Energieerzeugung ein ausgeglichenes Ergebnis aus (Vorjahr:
Jahresgewinn 1 T€).
Die eingeplanten Erträge aus
Photovoltaikanlagen (15 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
·
Photovoltaikanlage
Grundschule Waldstraße Gerolstein 12.400
€
·
Photovoltaikanlage
Grundschule Üxheim 2.850
€
Gesamt 15.250
€
Die geplanten Erträge basieren auf
Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die jeweiligen Anlagen. Die Vorgehensweise
sowie auch die Abrechnung mit der Verbandsgemeinde ist noch vertraglich zu
regeln.
EINNAHMEN
UND AUSGABEN DER VERMÖGENSPLÄNE
ALLGEMEINES
Die
Vermögenspläne enthalten die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des
Wirtschaftsjahres 2024. Neben den Einnahmen und Ausgaben des Planjahres sind
die Zahlen der Vermögenspläne des Jahres 2023 und die vorläufigen Ist-Zahlen
des Jahres 2022 angegeben. Einzelmaßnahmen sind im Investitionsprogramm
detailliert dargestellt.
WASSERVERSORGUNG
Die
veranschlagten Investitionen betragen insgesamt 2.795 T€ und teilen sich wie
folgt auf:
|
46 T€ |
|
||
|
25 T€ |
|
||
|
97 T€ |
|
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|
115 T€ |
|
||
|
45 T€ |
|
||
|
695 T€ |
|
||
|
1.132 T€ |
|
||
|
170 T€ |
|
||
|
90 T€ 150
T€ |
|
||
|
25 T€ |
|
||
|
205 T€ |
|
||
Gesamt |
2.795
T€ |
|
||
|
|
|||
Die
Finanzierung der Investitionen erfolgt durch: |
|
|||
Erhaltene
Investitionszuschüsse |
245 T€ |
|
||
Kreditmarktdarlehen |
1.840 T€ |
|
||
und
erwirtschaftete Abschreibungen |
710 T€ |
|
||
Gesamt |
2.795
T€ |
|
||
|
|
|
||
Erläuterungen zu wesentlichen
Ausgaben: |
||||
Erneuerung
von Verbindungsleitungen |
445.000 € |
|||
Es handelt sich hierbei um die Erneuerung von
Verbindungsleitungen. Als größere Maßnahmen sind im Jahr 2024 folgende
Investitionen geplant: -
HB Mossweg – TB Dietzenley
(1.070 m Wasserleitung) -
Quelle Esch Salzenpütz –
Gehöftegruppe Escher Mühle (425 m Wasserleitung) |
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|
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Erneuerung der Verbindungsleitung vom
Hochbehälter Stadtkyll I zum Hochbehälter Kerschenbach |
250.000 € |
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Die Zuleitung zum Hochbehälter Kerschenbach erfolgt
durch eine PVC-Leitung Baujahr 1964. Im Zuge des geplanten Ausbaus der K64
durch den Landesbetrieb Mobilität ist vorgesehen, die Ortslage Kerschenbach
durch eine neue Zuleitung auf einer Länge von rd. 1.800 m in DN 150 aus PEHD
entlang der K64 anzubinden, die Druckverhältnisse bleiben unverändert. Die
Maßnahme war bereits im Wirtschaftsplan 2022 finanziert, ist allerdings
seitens des LBM auf 2024 verschoben worden. Die Ausschreibung der Maßnahme
soll demnach im Frühjahr 2024 erfolgen. Mit einem Baubeginn ist sodann im
Sommer 2024 zu rechnen. |
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|
||||
Erweiterung
von Versorgungsleitungen |
293.000 € |
|||
Es handelt sich hierbei um die Erschließung von
Baugebieten. Als größere Maßnahmen sind im Jahr 2024 folgende Investitionen
geplant: -
Esch, Hinter Hoffmannshaus
(170 m Wasserleitung) -
Hillesheim-Niederbettingen,
Auf der Schlack (180 m Wasserleitung) -
Kerschenbach, Auf den
Benden (345 m Wasserleitung) |
||||
|
||||
Erneuerung
von Ortsnetz- und Hausanschlussleitungen |
809.000 € |
|||
Es handelt sich hierbei um Erneuerungen, die u.a. im
Zuge von Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Als größere Maßnahmen sind im Jahr
2024 folgende Investitionen geplant: -
Lissendorf Wiesentalstraße
(350 m Wasserleitung) -
Jünkerath, Schulstraße
(500 m Wasserleitung) -
Stadtkyll Schwammertstraße
(120 m Wasserleitung) -
Üxheim-Niederehe,
Stroheicher Straße / Auf der Bitz / Im Käulchen (680 m Wasserleitung) |
||||
|
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VERMIETUNG UND
VERPACHTUNG |
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Umgestaltung
Außenanlagen |
30.000 € |
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Für die Umgestaltung der Außenanlagen des
Bahnhofsgebäudes sind 30 T€ veranschlagt worden. Finanziert werden die
Ausgaben durch Investitionszuschüsse vom Betriebszweig Abwasserbeseitigung
und der Sparte Wasserversorgung sowie aus der Innenfinanzierung durch
erwirtschaftete Abschreibungen. |
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ABWASSERBESEITIGUNG
Die
veranschlagten Investitionen betragen insgesamt 5.008 T€ und teilen sich wie
folgt auf:
|
39 T€ |
|
962 T€ 75 T€ |
|
120 T€ |
|
10 T€ |
|
3.269 T€ |
|
200 T€ |
|
178 T€ |
|
155 T€ |
Gesamt |
5.008
T€ |
Die
Finanzierung der Investitionen erfolgt durch: |
|
Zuwendungen
Wasserwirtschaftsverwaltung |
225 T€ |
Erhaltene
Ertragszuschüsse (Einmalige Beiträge) |
1.026 T€ |
Kreditmarktdarlehen |
1.800 T€ |
und
erwirtschaftete Abschreibungen |
1.957 T€ |
Gesamt |
5.008
T€ |
Erläuterungen
zu wesentlichen Ausgaben: |
|
Erneuerung und Erweiterung
von Ortskanälen und Kanalhausanschlussleitungen im Entsorgungsgebiet |
2.619.000 € |
Es handelt sich hierbei um Erneuerungen und
Erweiterungen, die u.a. im Zuge von Straßenbaumaßnahmen und der Erschließung
von Baugebieten erfolgen. Als größere Maßnahmen sind im Jahr 2024 folgende
Investitionen geplant: -
Duppach, Hillesheimer Straße
(90 m Regenwasserkanal) -
Esch, Hinter Hoffmannshaus
(170 m Schmutzwasser-, 360 m Regenwasserkanal, 1 Regenrückhaltebecken) -
Hallschlag, Gewerbegebiet
„Taubkyll“ (210 m Regenwasserkanal) -
Hillesheim-Niederbettingen,
Auf der Schlack (65 m Mischwasser-, 120 m Schmutzwasser-, 240 m
Regenwasserkanal, 1 Regenrückhaltebecken) -
Jünkerath, Schulstraße
(100 m Schutzwasser-, 100 m Regenwasserkanal) -
Kerschenbach, Auf den
Benden (390 m Schmutzwasser-, 425 m Regenwasserkanal) -
Lissendorf Wiesentalstraße
(292 m Schmutzwasserkanal) -
Üxheim-Niederehe,
Stroheicher Straße / Auf der Bitz / Im Käulchen (680 m Mischwasserkanal) |
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Erneuerung und Erweiterung von
Ortskanälen und Kanalhausanschlussleitungen in der Ortsgemeinde Kerschenbach |
600.000 € |
Die Ortslage Kerschenbach wird über ein Mischsystem
entwässert, welches der Teichkläranlage Kerschenbach (Baujahr 1973) zufließt.
Die Teichkläranlage befindet sich nicht mehr auf dem Stand der Technik,
sodass mittelfristig die Aufgabe der Anlage geplant ist (siehe hierzu Erläuterungen
aus Vorlage Nr. 4-0400/21/01-765 aus der Sitzung des Werkausschusses vom
09.12.2021). Im Zuge des geplanten Ausbaus der K64 durch den
Landesbetrieb Mobilität ist vorgesehen, die Ortslage Kerschenbach auf ein
modifiziertes Trennsystem umzustellen. Hierzu ist die Verlegung einer neuen
Mischwasserleitung DN 300 auf einer Länge von rd. 1.700 m sowie die Umnutzung
des vorhandenen Mischwasserkanals zu einem Regenwasserkanal und dessen
punktuelle Aufweitung auf einer Länge von rd. 285 m notwendig. Außerdem bietet sich jetzt eine kostengünstige
Mitverlegung einer Abwasserdruckleitung DN 100 auf einer Länge von rd. 1.000
m im gemeinsamen Graben mit der geplanten neuen Trinkwasserverbindungsleitung
entlang der K64 bis zum Ortsnetz Stadtkyll an, sodass die anfallenden
Abwässer künftig über ein Pumpwerk der Kläranlage Lissendorf zugeführt werden
können. Die Maßnahme war bereits im Wirtschaftsplan 2022
finanziert, ist allerdings seitens des LBM auf 2024 verschoben worden. Die
Ausschreibung der Maßnahme soll demnach im Frühjahr 2024 erfolgen. Mit einem
Baubeginn ist sodann im Sommer 2024 zu rechnen. |
|
|
|
Machbarkeitsstudie Abwasserbeseitigungsanlagen |
220.000 € |
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUV) fördert die Erstellung von Machbarkeitsstudien
durch fachkundige externe Dienstleister (siehe hierzu auch Vorlage Nr.
4-0434/22/01-922 aus der Sitzung des Werkausschusses vom 14.06.2022). Die
Machbarkeitsstudie soll als „Wegweiser“ für die Investitionen der nächsten
Jahre / Jahrzehnte analog eines Abwasserbeseitigungskonzeptes dienen. Projektträger ist inzwischen die „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft
(ZUG) gGmbH“. Die Machbarkeitsstudie soll neben den Kläranlagen auch das
jeweilige Abwassereinzugsgebiet (Pumpwerke, Regenüberlaufbecken sowie
Verbindungsleitungen, etc.) umfassend mitbetrachten. Insbesondere werden u.a.
folgende Punkte untersucht und bewertet: -
Zentralisierung der
Abwasserbehandlung -
Zentralisierung der
Klärschlammverwertung -
Optimierung der
Verfahrenstechnik -
Einsatz von erneuerbaren
Energien Die Regelförderquote des Bundes beträgt 50 %. Das Land
trägt weitere 35 % bei. Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch eine
nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss). Der Eigenmittelanteil beträgt 15 %. |
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Reduzierung der Phosphoreinträge aus Kläranlagen |
450.000 € |
Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dem Rundschreiben des
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEFF) soll der gute
ökologische Gewässerzustand durch die Reduzierung der Phosphoreinträge aus
Kläranlagen bis 2027 erreicht werden. Der Weg dorthin ist mit der Struktur-
und Genehmigungsdirektion Trier in einem gemeinsamen Gespräch am 24.06.2020
in einem Maßnahmenprogram für das Jahr 2024 beschrieben worden. Betroffen hiervon sind die Kläranlagen Birresborn, Lissendorf,
Lissingen und Neroth auf denen die Auslaufwerte verbessert werden müssen. Zur
Umsetzung sind bauliche Maßnahmen in Form von Neubau, Änderung, Optimierung
der vorhandenen Phosphatfällungsstationen notwendig. |
ENERGIEERZEUGUNG
Die
bereits im Vorjahr vorgesehenen Investitionen werden im Berichtsjahr neu
veranschlagt.
Die
Investitionen teilen sich wie folgt auf: |
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130 T€ |
|
23 T€ |
Gesamt |
153
T€ |
Die
Finanzierung der Investitionen erfolgt durch: |
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128 T€ |
|
25 T€ |
Gesamt |
153
T€ |